24 May 2026, 14:10

Autor siegt im Prozess um Beleidigung – doch Paragraf 188 bleibt umstritten

Beleidigungen gegen Politiker

Autor siegt im Prozess um Beleidigung – doch Paragraf 188 bleibt umstritten

Ein deutscher Autor hat einen juristischen Sieg errungen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines Politikers als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet zu einer Strafe verurteilt worden war. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der es ermöglicht, Beleidigungen von Amtsträgern auch ohne formelle Anzeige zu verfolgen. Trotz des Erfolgs warnt der Autor, dass das Gesetz weiterhin die Meinungsfreiheit bedrohe und vor allem normale Bürger unverhältnismäßig belaste.

Der Streit begann vor vier Jahren, als der Autor den CDU-Politiker Philipp Amthor in einem Tweet beleidigte. Die Staatsanwaltschaft, die im öffentlichen Interesse handelte, erließ einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Begündet wurde dies damit, dass die Äußerung Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“ habe.

Das Verfahren endete später mit einem Freispruch für den Autor. Doch dieser übt weiterhin scharfe Kritik an Paragraf 188 und wirft dem Gesetz vor, politische Feindseligkeiten eher zu schüren als abzubauen. Seine Bedenken decken sich mit denen des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, der bereits früher die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der freien Meinungsäußerung infrage gestellt hatte.

Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden durch Strafbefehle erledigt – oft ohne vollständige Hauptverhandlung. Der Autor befürchtet, dass dieses System eine faire rechtliche Prüfung untergräbt und vor allem diejenigen trifft, die sich gegen die Geldstrafen nicht zur Wehr setzen können.

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Mittlerweile setzt sich der Autor für eine Reform oder gar Abschaffung von Paragraf 188 ein. Er argumentiert, das Gesetz unterdrücke berechtigte Kritik, während es echte Bedrohungen gegen Politiker nicht wirksam verhindere. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz öffentlicher Persönlichkeiten auf.

Quelle