Berliner Gericht kippt fristlose Kündigung des Zahnärztekammer-Direktors – doch der Fall bleibt brisant
Luisa HofmannBerliner Gericht kippt fristlose Kündigung des Zahnärztekammer-Direktors – doch der Fall bleibt brisant
Das Berliner Arbeitsgericht hat die Kündigung des ehemaligen Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin bestätigt – allerdings mit Einschränkungen. Zwar erklärte das Gericht die fristlose Entlassung aus formalen Gründen für unwirksam, bestätigte jedoch, dass der Direktor seine Position missbraucht und einen Interessenkonflikt geschaffen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weiter angefochten werden.
Laut Gericht hatte der Direktor seine Befugnisse missbraucht, was dem Versorgungswerk erhebliche finanzielle Verluste bescherte. Dennoch wurde die fristlose Kündigung für ungültig erklärt, weil das Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) eine entscheidende Frist im Verfahren versäumt hatte. Der ehemalige Direktor bleibt bis zum 30. September 2026 unter Fortzahlung seiner Bezüge freigestellt – mit einem Jahresgehalt von über 220.000 Euro.
Das Versorgungswerk strebt nun eine zivilrechtliche Klage an, um die entstandenen Schäden zurückzufordern. Aus den Gerichtsakten geht jedoch nicht hervor, wie viele verbundene Unternehmen in die fragwürdigen Investitionen verwickelt waren. Parallel dazu ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Vorteilsannahme im Zusammenhang mit dem Fall.
Sowohl das VZB als auch der ehemalige Direktor können gegen das Urteil vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einlegen. Zudem hat das Versorgungswerk einen Antrag beim Berliner Kammergericht gestellt, damit das Landgericht Berlin II eine geplante Schadensersatzklage behandelt.
Der Fall bleibt damit vorerst ungelöst, und weitere juristische Auseinandersetzungen sind zu erwarten. Bis 2026 erhält der ehemalige Direktor weiterhin sein Gehalt, während Ermittlungen und Zivilverfahren laufen. Die Ergebnisse dieser Schritte werden zeigen, ob weitere finanzielle oder rechtliche Konsequenzen folgen.






