DB-Chef warnt vor Sonderregeln für italienischen Bahnanbieter Italo
Der Chef der deutschen Schieneninfrastrukturgesellschaft hat vor Sonderregelungen für den italienischen Bahnanbieter Italo gewarnt. Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, bezeichnete Vorschläge für eine kurzfristige „Neueinsteiger-Klausel“ als rechtlich riskant. Er argumentierte, ein solcher Schritt könnte den Fernverkehrsmarkt destabilisieren, noch bevor die neuen EU-Regeln 2031 vollumfänglich in Kraft treten.
Nagl kritisierte die Idee, Italo bei seinem Markteintritt in den deutschen Fernverkehr 2028 begünstigte Bedingungen einzuräumen. Die Pläne nannte er „rechtlich hochgradig prekär“ und sagte voraus, sie würden „endlose Rechtsstreitigkeiten“ auslösen. Gerichte könnten seiner Einschätzung nach die Regeln für die Streckennutzung bereits innerhalb von 18 Monaten kippen, sollte diese gegen EU-Recht verstoßen.
Das aktuelle System basiert nicht mehr auf den alten, mehrjährigen Rahmenverträgen aus dem Jahr 2017. Diese waren abgeschafft worden, weil sie zu komplex und rechtlich unsicher waren. Nagl betonte, dass neue kurzfristige Maßnahmen die Fehler der Vergangenheit vermeiden müssten.
Trotz seiner Bedenken glaubt Nagl weiterhin an den Erfolg von Wettbewerb im Fernverkehr. Seine oberste Priorität sei jedoch, dass Änderungen letztlich den Fahrgästen dienten und keine Marktinstabilität schüfen. Extreme Unsicherheit bezeichnete er als „das schlechteste Ergebnis für alle“ – für Bahnunternehmen, Regulierungsbehörden und Reisende gleichermaßen.
Die EU-Kapazitätsverordnung wird erst 2031 einen verbindlichen Rechtsrahmen bieten. Bis dahin bergen vorübergehende Sonderregelungen für neue Anbieter wie Italo die Gefahr von Klagen und langwierigen Streitigkeiten. Nagls Warnungen unterstreichen, wie dringend Klarheit benötigt wird, um Störungen im deutschen Schienenverkehr zu vermeiden.






