Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Anton WolfDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung strengerer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die Reformen, die bis Montag, den 10. Juni 2026, hätten umgesetzt werden müssen, zielen darauf ab, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen und mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen. Da die Vorgaben nicht fristgerecht umgesetzt wurden, droht dem Land nun ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission.
Die neuen EU-Regeln verpflichten Arbeitgeber, in Stellenausschreibungen proaktiv die Einstiegsgehälter anzugeben. Zudem ist es ihnen untersagt, Bewerber nach ihren vorherigen Einkünften zu fragen. Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten müssen regelmäßig Berichte über die geschlechtsspezifische Lohnlücke veröffentlichen.
Beschäftigte erhalten das Recht, Informationen über die durchschnittlichen Vergütungen für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anzufordern. Dies baut auf dem bestehenden deutschen Entgelttransparenzgesetz von 2017 auf, das zwar Gehaltsvergleiche innerhalb eines Unternehmens ermöglicht – in der Praxis aber kaum genutzt wird, da viele Angst vor negativen Konsequenzen haben.
Aktuell beträgt die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Deutschland 15,6 % pro Stunde und liegt damit über dem EU-Durchschnitt von 11,1 %. Die Bundesregierung plant nun, die Reformen Anfang 2027 umzusetzen – eine Verzögerung von mehr als sechs Monaten gegenüber der ursprünglichen Frist.
Infolgedessen könnte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, da das Land seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Durch die Verzögerung treten die verschärften Lohntransparenzregeln frühestens 2027 in Kraft. Bis dahin bleiben Arbeitnehmer auf das weniger wirksame Gesetz von 2017 angewiesen. Sollte Deutschland seine Pflichten weiterhin nicht erfüllen, könnte die Kommission weitere rechtliche Schritte einleiten, darunter ein formelles Verfahren.






