Dreijähriger Baustopp für "Windader West": Was das für Grundbesitzer bedeutet
Luisa HofmannDreijähriger Baustopp für "Windader West": Was das für Grundbesitzer bedeutet
Bau- und Nutzungsstopp für Gebiete im Zusammenhang mit dem Projekt "Windader West" verhängt
Ab dem 7. April 2026 gilt für Flächen, die mit dem Vorhaben "Windader West" in Verbindung stehen, ein dreijähriges Veränderungsverbot. Die Maßnahme dient der Vorbereitung eines großen Offshore-Windenergie-Übertragungsprojekts.
Das Projekt "Windader West" umfasst vier Netzanbindungssysteme für Offshore-Windparks: Kusenhorst, Rommerskirchen 1, Rommerskirchen 2 und Niederrhein. Ziel ist es, Windstrom aus der Nordsee in die wichtigsten Verbrauchsregionen Nordrhein-Westfalens zu transportieren.
Während der Sperrfrist dürfen Grundbesitzer und Unternehmen in den ausgewiesenen Zonen keine intensivere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung vornehmen. Zudem sind der Bau neuer Anlagen, das Verlegen von Leitungen sowie Maßnahmen, die den Bodenwert steigern, untersagt. Der Regierungsbezirk Münster hat die genauen Regelungen des Stoppgebiets sowie eine zugehörige Karte online veröffentlicht – einsehbar bis zum 22. April 2026.
Der genaue Verlauf des Übertragungskorridors wird erst nach Abschluss des förmlichen Planfeststellungsverfahrens feststehen. Die Amprion Offshore GmbH beabsichtigt, den Antrag für den Abschnitt südlich von Heiden im dritten Quartal 2028 einzureichen.
Der Nutzungsstopp soll sicherstellen, dass keine baulichen oder wirtschaftlichen Veränderungen das Projekt "Windader West" behindern. Die Beschränkungen gelten vorerst bis 2029, während parallel die finale Trassenführung und die Planungsgenehmigungen vorangetrieben werden. Das Vorhaben bleibt damit auf Kurs, um die Übertragungskapazitäten für erneuerbare Energien in der Region nachhaltig zu stärken.






