EU-Resolution: "Ja-heißt-Ja" soll Opferschutz bei sexualisierter Gewalt revolutionieren
Tobias WernerEU-Resolution: "Ja-heißt-Ja" soll Opferschutz bei sexualisierter Gewalt revolutionieren
Die Europäische Kommission hat eine Resolution unterstützt, die den Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt stärken soll. Bekannt als das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip, verlagert sie den rechtlichen Fokus auf die ausdrückliche Zustimmung. Der Schritt folgt auf Jahre des Engagements und prominente Fälle in ganz Europa.
Deutschland hatte bereits 2016 seine Gesetze mit dem "Nein-heißt-Nein"-Prinzip aktualisiert. Diese Änderung machte es strafbar, sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person vorzunehmen. Die Reform erfolgte nach den Massenübergriffen in der Kölner Silvesternacht 2015/16, die Lücken im bestehenden Schutz aufdeckten.
Die jüngste EU-Resolution baut auf diesem Fortschritt auf. Nach dem "Ja-heißt-Ja"-Prinzip gilt das Fehlen eines klaren "Ja" als Zeichen dafür, dass Sex nicht gewünscht ist. Dieser Ansatz verlagert die Beweislast auf die beschuldigte Person – nicht auf das Opfer. Der Fall von Gisèle Pelidot, einer Französin, die nach einem brutalen Angriff um Gerechtigkeit kämpfte, beschleunigte die Entscheidung der EU.
Obwohl die Resolution rechtlich nicht bindend ist, fordert sie ein gemeinsames Verständnis in Europa. Ziel ist ein flächendeckender Schutz für Überlebende sexualisierter Gewalt. Es bleibt den Gesetzgebern überlassen, die symbolische Vereinbarung in Zukunft in verbindliche Regeln umzuwandeln.
Die EU-Resolution markiert einen Schritt hin zu stärkerem Opferschutz. Sie ermutigt die Mitgliedstaaten, zustimmungsbasierte Gesetze nach dem Vorbild von "Ja-heißt-Ja" einzuführen. Vorerst bleibt die Entscheidung symbolisch – doch sie legt den Grundstein für mögliche rechtliche Änderungen in der Zukunft.






