12 March 2026, 08:04

Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Wahlkampfvorwürfen freigesprochen

Ein grünes Blatt mit der Aufschrift 'Elections municipales' auf einem weißen Hintergrund.

Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Wahlkampfvorwürfen freigesprochen

Der Regierungspräsidium Freiburg hat Bürgermeister Martin Horn von dem Vorwurf freigesprochen, seine Aktivitäten in sozialen Medien seien als unzulässige Wahlkampagnenführung zu werten. Im Mittelpunkt der Prüfung standen zwei Beiträge, die Anfang 2026 – mehrere Monate vor der Freiburger Oberbürgermeisterwahl – veröffentlicht wurden. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass es sich dabei um legitime öffentliche Kommunikation und nicht um politische Werbung handelte.

Die Untersuchungen waren nach einer Medienanfrage eingeleitet worden, die Horns Nutzung der von der Stadt betriebenen Social-Media-Kanäle im Vorfeld der Wahl am 26. April 2026 hinterfragte. Die beiden Beiträge vom 28. Januar und 3. Februar thematisierten Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz. Zu diesem Zeitpunkt war die offizielle Ausschreibung der Bürgermeisterstelle noch nicht erfolgt.

Der Regierungspräsidium prüfte, ob die Veröffentlichungen in den Bereich der Wahlwerbung fielen. Nach deutschen Vorschriften dürfen Städte offizielle Accounts von Bürgermeister:innen nutzen, um Informationen zu verbreiten und Transparenz zu fördern. Strengere Regeln gelten jedoch in der sogenannten "heißen Phase" – also in den vier bis sechs Wochen unmittelbar vor einer Wahl.

In diesem Fall urteilte der Rat, dass es sich bei den Beiträgen um sachliche Updates zu kommunalen Pflichten handelte, etwa zu öffentlicher Sicherheit und Dienstleistungen. Es gebe keine Hinweise auf Wahlkampf, da der Inhalt sich auf Horns amtliche Verantwortlichkeiten konzentrierte und nicht auf persönliche oder parteipolitische Selbstdarstellung abzielte.

Die Entscheidung bestätigt, dass Horns Social-Media-Aktivitäten den geltenden Richtlinien entsprachen. Die umstrittenen Beiträge bleiben online, und weitere Maßnahmen sind nicht zu erwarten. Städte wie Freiburg können weiterhin öffentliche Mittel für die Kommunikation von Bürgermeister:innen nutzen – vorausgesetzt, sie verzichten in den letzten Wochen vor einer Wahl auf parteiische Botschaften.

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