25 April 2026, 06:10

Freiburger Gericht bestätigt Parkverbot auf Gehwegen – Anwohner scheitert mit Klage

Lange Reihe von Polizeiwagen auf der Seite einer Straße vor dem Brandenburg-Tor in Berlin, Deutschland, mit Fahrradfahrern und Fußgängern, Barrieren, Bäumen, einem prunkvollen Tor mit Statuen und Himmel.

Freiburger Gericht bestätigt Parkverbot auf Gehwegen – Anwohner scheitert mit Klage

Verwaltungsgericht Freiburg weist Klage gegen Entfernung von Gehwegparkplätzen ab

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße abgewiesen. Ein Anwohner hatte die Entscheidung der Stadt angefochten und argumentiert, die Behörden hätten die Interessen von Autofahrern und Fußgängern nicht ausreichend abgewogen. Das Urteil bestätigt die Befugnis der Stadt, Parkregelungen zugunsten der Fußgängersicherheit durchzusetzen.

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Der Kläger, ein Anwohner, der auf öffentliche Parkmöglichkeiten in der Gegend angewiesen war, behauptete, die Stadt habe die Belange der Verkehrsteilnehmer nicht angemessen berücksichtigt. Er wandte sich insbesondere gegen ein absolutes Halteverbot sowie das Verbot des bisher geduldeten Parkens auf dem Gehweg. Das Gericht wies beide Einwände zurück und gab der Stadt in allen Punkten recht.

In ihrer Stellungnahme betonte die Stadtverwaltung, es bestehe kein gesetzlicher Anspruch auf einen Parkplatz in Wohnortnähe. Die Behörden hoben hervor, dass in den überarbeiteten Vorschriften die Bedürfnisse der Fußgänger Vorrang hätten. Die Entscheidung steht zudem im Einklang mit höheren rechtlichen Vorgaben, darunter die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024, die beide die kommunale Hoheit über Gehwegparkplätze stärken.

Trotz der Abweisung kündigte der Kläger an, die Zulassung einer Revision zu beantragen. Sollte diese gewährt werden, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen und dort erneut verhandelt werden.

Das Urteil unterstreicht die Möglichkeit der Stadt, Parkverbote auch ohne Ersatzflächen für betroffene Anwohner durchzusetzen. Da der Kläger ein Rechtsmittel in Erwägung zieht, könnte der Streit noch höhere Instanzen erreichen. Bis auf Weiteres bleibt das Parkverbot auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße jedoch bestehen.

Quelle