Gartenbau-Unternehmer entgeht Strafe trotz jahrelanger Schwarzarbeit im Betrieb
Luisa HofmannGartenbau-Unternehmer entgeht Strafe trotz jahrelanger Schwarzarbeit im Betrieb
Ein Unternehmer aus dem Gartenbau im Raum Freiburg ist einer strafrechtlichen Verurteilung entgangen, nachdem er über zwei Jahre lang Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte. Der Fall flog auf, als die Polizei bei einer Routinekontrolle in einem Firmenfahrzeug zwei nicht gemeldete Arbeiter entdeckte. Später stellten die Behörden weitere Unstimmigkeiten in den Lohnunterlagen des Betriebs fest.
Die Ermittlungen begannen, nachdem Beamte einen Firmentransporter anhielten und zwei Mitarbeiter identifizierten, die in keinen offiziellen Unterlagen verzeichnet waren. Weitere Überprüfungen ergaben, dass das Unternehmen mehrere Beschäftigte etwa 2,5 Jahre lang nicht korrekt bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Auch die erfassten Umsätze des Betriebs deuteten darauf hin, dass mehr Personen beschäftigt waren, als offiziell gemeldet.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl gegen den Inhaber wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und -veruntreuung beantragt. Das Amtsgericht Freiburg stellte das Verfahren jedoch ein – unter der Auflage, dass der Angeklagte 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt. Zudem musste er 10.000 Euro an ausstehende Sozialabgaben nachzahlen.
Der Fall offenbart gravierende Mängel bei der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften durch das Unternehmen. Zwar blieb dem Inhaber eine Verurteilung erspart, doch die finanziellen Sanktionen und Nachzahlungen wurden durchgesetzt, um die Verstöße auszugleichen.
Mit der Erfüllung der auferlegten Zahlungspflichten – darunter die 10.000 Euro für rückständige Sozialbeiträge und die 1.800 Euro als Spende zur Einstellung des Verfahrens – ist der Fall nun rechtskräftig abgeschlossen. Ob es in der Region ähnliche Fälle gibt, teilten die Behörden nicht mit.