GEAS-Reform: Strengere Asylregeln und neue Konflikte zwischen Bund und Ländern
Tobias SeidelGEAS-Reform: Strengere Asylregeln und neue Konflikte zwischen Bund und Ländern
Deutschland hat mit dem GEAS eine weitreichende Reform seines Asylsystems eingeführt. Die Änderungen umfassen strengere Verfahren und neue Überprüfungsmaßnahmen für alle ankommenden Geflüchteten. Zwar soll die Bearbeitung damit beschleunigt werden, doch bei juristischen und staatlichen Stellen stoßen die Neuerungen auf Kritik.
Künftig durchlaufen alle Geflüchteten bei der Einreise nach Deutschland eine bundesweite polizeiliche Erstprüfung. Diese beinhaltet die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätskontrollen sowie eine neu eingeführte Schutzbedarfsprüfung, um akute Hilfsbedürfnisse und besondere Schutzanforderungen zu ermitteln. Die systematische Erfassung vulnerabler Gruppen ist dabei ein Novum, da solche Screenings bisher nicht flächendeckend stattfanden.
Die Reform sieht zudem beschleunigte Asylverfahren vor. Über die Hälfte aller Anträge soll im Rahmen der sogenannten 20-Prozent-Klausel im Schnellverfahren bearbeitet werden, die für Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote unter dieser Marke gilt. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des BAMF haben künftig keine aufschiebende Wirkung mehr – damit sollen Abschiebungen zügiger vollzogen werden können.
Für Dublin-Fälle sind neue „Sekundärmigrationszentren“ mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit und grundlegender Versorgung geplant. Allerdings verweigern sich Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz der Einrichtung solcher Einrichtungen. Zudem erlaubt die Reform, Leistungen zu stürzen oder Betroffene obdachlos zu lassen, falls ein Dublin-Beschluss vorliegt – obwohl der Europäische Gerichtshof diese Praxis bereits für rechtswidrig erklärt hat.
Mit dem GEAS werden zugleich vulnerable Gruppen, insbesondere Minderjährige, besser geschützt: Sie erhalten nun einen verbindlichen Anspruch auf Schulzugang sowie Krankenversicherungsschutz nach zwei Monaten.
Die Reform löst in der Justiz jedoch Besorgnis aus, da mit einem Anstieg von Eilverfahren zu rechnen ist. Gerichte müssen künftig in kürzester Zeit klären, ob Betroffene während ihres Verfahrens in Deutschland bleiben dürfen. Zudem verschärfen die Änderungen die Spannungen zwischen bundesweiten Vorgaben und der Weigerung einiger Bundesländer, die neuen Migrationszentren umzusetzen.






