Gericht bestätigt Rundfunkgebühr: Klage gegen Zwangsabgabe gescheitert
Luisa HofmannGericht bestätigt Rundfunkgebühr: Klage gegen Zwangsabgabe gescheitert
Sieben Rundfunkbeitragszahler hatten die deutsche Rundfunkgebühr vor Gericht angefochten und gefordert, sie abzuschaffen. Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg wies ihre Klage nun ab und bestätigte die Pflichtabgabe. Damit bleibt das bestehende System unverändert.
Die Kläger warfen dem Südwestrundfunk (SWR) vor, in seiner Berichterstattung systematisch progressive und linke Positionen zu bevorzugen. Diese angebliche Voreingenommenheit mache die Zwangsgebühr ihrer Ansicht nach ungerechtfertigt. Das Gericht prüfte die Vorwürfe, fand jedoch keine Belege für eine grobe und dauerhafte Verletzung der Meinungsvielfalt.
Nach geltender Rechtsprechung ist die Rundfunkgebühr nur dann rechtswidrig, wenn Sender wiederholt gegen die Ausgewogenheit verstoßen. Die Richter urteilten, dass die Kritik der Kläger diese Hürde nicht erreiche. Ihre Beanstandungen einseitiger Berichterstattung reichten nicht aus, um eine unzulässige Tendenz nachzuweisen.
Zudem lehnte das Gericht eine Berufung ab und beendete damit den Rechtsstreit. Die Pflichtabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender bleibt somit bestehen. Die Entscheidung bestätigt, dass die aktuelle Gebührenregelung mit dem deutschen Recht vereinbar ist. Haushalte müssen weiterhin den Rundfunkbeitrag zahlen, um die öffentlich-rechtlichen Medien zu finanzieren. Das Urteil unterstreicht den rechtlichen Maßstab, wonach nur bei nachweislich schwerwiegender und langfristiger Voreingenommenheit eine Abschaffung der Gebühr infrage kommt.






