08 June 2026, 22:03

Gericht gibt AfD-Abgeordneten Recht im Streit um angebliche Parkinson-Verspottung

Die Linkspartei darf AfD-MPs nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten Recht im Streit um angebliche Parkinson-Verspottung

Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei über Vorwürfe der Verspottung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen. Der Beschluss folgt auf den Vorwurf, AfD-Politiker hätten während einer Landtagssitzung die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten nachgeahmt.

Der Fall begann im April 2025, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn behauptete, AfD-Abgeordnete hätten in einer Sitzung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Erkrankung verulkt. Die Linkspartei griff die Anschuldigung später in einer Pressemitteilung auf. Dreizehn AfD-Abgeordnete beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, die Vorwürfe seien unwahr und rufschädigend.

Ein Gericht erster Instanz hatte Teile des AfD-Antrags zuvor abgelehnt, jedoch Einspruch gegen die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ erhoben. Das Oberlandesgericht ging weiter und urteilte, die Linkspartei könne ihre Behauptungen über die angebliche Verspottung nicht belegen. Die Richter verwiesen darauf, dass keine weiteren Zeugen im Parlament ein solches Verhalten beobachtet hätten.

Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, betonte jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Es stellte fest, dass die AfD-Abgeordneten in ihren Persönlichkeitsrechten durch die Äußerungen rechtswidrig verletzt worden seien. Der AfD-Politiker Thore Stein warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Anschuldigungen verbreiten zu wollen, während Enrico Schult das Urteil als Bestätigung bezeichnete und die Vorwürfe als haltlos zurückwies.

Die einstweilige Verfügung verbietet der Linkspartei, die umstrittenen Passagen erneut zu veröffentlichen. Mit dem Urteil wird bestätigt, dass die Rechte der AfD-Politiker durch die unbelegten Vorwürfe verletzt wurden. Gleichzeitig unterstreicht der Richterspruch die Grenzen politischer Äußerungen, sobald es um persönliche Angriffe geht.

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