12 March 2026, 10:04

Heitersheim diskutiert umstrittenes Erstaufnahmezentrum im Gewerbegebiet Breisgau

Eine Baustelle mit einem großen Loch im Boden, umgeben von Metallstangen, Steinen und anderen Gegenständen, mit einem Fahrzeug oben auf dem Bild.

Heitersheim diskutiert umstrittenes Erstaufnahmezentrum im Gewerbegebiet Breisgau

Pläne für neues Erstaufnahmezentrum im Gewerbegebiet Breisgau bleiben umstritten

Der Gemeinderat von Heitersheim wird am 17. März 2026 zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über die geplante Einrichtung im Gewerbegebiet Breisgau zu beraten. Die Debatte folgt anhaltenden Streitigkeiten über rechtliche, finanzielle und operative Fragen.

In der Sitzung soll der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen Heitersheim und dem Gemeindeverband bewertet werden. Bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird, erhalten die Mitglieder eine Einschätzung zu den noch offenen Problemen. Eine endgültige Entscheidung wird an diesem Tag jedoch nicht erwartet.

Rechtliche Bedenken gibt es insbesondere zu einem Beschluss des Gewerbegebietsverbands Breisgau vom 10. März 2025. Heitersheim argumentiert, dass dieser keine ausreichende Grundlage für einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg biete. Zudem seien zentrale Forderungen – etwa zur Kapazität der Einrichtung, zur Aufenthaltsdauer von Asylsuchenden und zur Polizeibeteiligung – nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Hinzu kommen finanzielle Risiken: Sollte die Vereinbarung scheitern oder das Gelände an den ursprünglichen Eigentümer zurückfallen, drohen Heitersheim hohe Entschädigungszahlungen. Diese Sorgen werden die Diskussion prägen, während der Rat die Zukunft des Projekts abwägt.

Bisher gibt es keine offiziellen Unterlagen über ein geplantes Aufnahmezentrum im Gewerbegebiet oder zu damit verbundenen politischen und rechtlichen Debatten in benachbarten Kommunen.

Die Sondersitzung am 17. März 2026 soll Klarheit über die Position Heitersheims zum Aufnahmezentrum schaffen. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen die rechtliche Legitimation, die finanziellen Belastungen und die operativen Details. Ob weitere Schritte folgen, hängt davon ab, ob die Forderungen der Gemeinde in den laufenden Verhandlungen erfüllt werden.

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