Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einkommensverluste für Musikschaffende
Tobias WernerKomponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einkommensverluste für Musikschaffende
Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, Deutschlands größte Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingeleitet. Er wirft der Organisation vor, dass die geplanten Reformen die Einnahmen ernsthafter Musikschaffender zerstören und gegen Wettbewerbsrecht verstoßen würden. Seine Beschwerde liegt nun dem Bundeskartellamt vor.
Ruzicka argumentiert, dass die Abschaffung des Bewertungssystems für Komponisten durch die GEMA deren durchschnittliches Jahreseinkommen um 70 Prozent kürzen würde. Interne GEMA-Zahlen sowie Prognosen des Deutschen Komponistenverbandes bestätigen seine Warnung. Er besteht darauf, dass die Änderungen unbegründet seien und der Branche nachhaltig schaden würden.
Die Reformen, über die auf der GEMA-Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 abgestimmt werden soll, stehen zudem in der Kritik, weil sie die Hürden für Stimmrechte erhöhen. Ruzicka befürchtet, dass sinkende Tantiemen aufstrebende Komponisten von Mitspracherechten ausschließen werden. Er bezeichnet den Vorschlag als direkte Bedrohung für das Überleben der ernsten Musik.
Um die Abstimmung zu verhindern, hat Ruzicka ein sofortiges Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen gefordert. Er wirft der GEMA vor, ihre marktbeherrschende Stellung auszunutzen und gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen.
Die Klage könnte die umstrittenen Reformen vor der Versammlung 2026 verzögern oder sogar stoppen. Bei Erfolg könnte die GEMA gezwungen werden, ihre Herangehensweise an die Vergütung von Komponisten zu überdenken. Das Ergebnis wird voraussichtlich die zukünftige Förderung von klassischer und zeitgenössischer Musik in Deutschland prägen.






