Neue Steuerregel beschleunigt Abschreibung von Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Tobias WernerNeue Steuerregel beschleunigt Abschreibung von Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Neue Steuerregel ermöglicht schnellere Abschreibung von Elektro-Dienstwagen
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen Elektro-Firmenwagen schneller abschreiben als bisher. Sie dürfen im ersten Jahr allein 75 Prozent der Anschaffungskosten als Abschreibung geltend machen. Die Neuerung gilt für neue und gebrauchte Elektrofahrzeuge, die direkt gekauft werden – nicht jedoch für die meisten Leasingverträge.
Die überarbeitete Abschreibungsmethode sieht eine hohe Erstjahresabschreibung von 75 Prozent für förderfähige Elektro-Dienstwagen vor. In den folgenden fünf Jahren sinken die Sätze auf 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und schließlich 2 %. Dieses beschleunigte Modell soll die steuerpflichtigen Gewinne in den frühen Jahren mindern.
Die meisten Leasingverträge kommen für die Sonderregelung jedoch nicht infrage. Nur Vollamortisations-Leasingverträge – bei denen die Raten die vollständigen Fahrzeugkosten inklusive Finanzierung abdecken – könnten berücksichtigt werden. In diesen Fällen muss das Auto in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen werden, da der Leasingnehmer das Fahrzeug nach der letzten Rate oder Leasingdauer effektiv besitzt.
Die Steuerbehörden erfassen nicht, wie viele Unternehmen in den letzten Jahren Elektrofahrzeuge über dieses Leasingmodell finanziert haben. Ohne detaillierte Statistiken bleibt unklar, wie verbreitet solche Verträge in den Jahren 2023–2024 tatsächlich waren.
Die Regelung tritt für Elektro-Dienstwagen in Kraft, die ab dem 1. Juli 2025 erworben werden. Unternehmen, die Fahrzeuge direkt kaufen, profitieren im ersten Jahr am stärksten von der Steuerersparnis. Bei Vollamortisations-Leasing müssen strengere Bedingungen erfüllt sein, um in den Genuss der Vergünstigung zu kommen.