18 April 2026, 16:04

Nürnberg bleibt vorerst in der "Allianz gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter

Eine Karte einer Stadt mit einem roten Hakenkreuz in der Mitte, umgeben von Text und Zahlen.

Nürnberg bleibt vorerst in der "Allianz gegen Rechtsextremismus" – doch der Streit geht weiter

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Nürnberg vorerst in der "Allianz gegen Rechtsextremismus" bleiben darf. Die Entscheidung fällt nach einem langjährigen Rechtsstreit mit der rechtspopulistischen AfD, die geltend gemacht hatte, die Mitgliedschaft der Stadt verletze die politische Neutralitätspflicht. Der Fall wurde zur weiteren Prüfung zurückverwiesen – das endgültige Urteil bleibt damit ungewiss.

Der juristische Konflikt begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Stadt klagte, weil sie Teil des Bündnisses ist. Die Partei argumentierte, die Kritik des Netzwerks an der AfD verstoße gegen die Verpflichtung Nürnbergs zur politischen Neutralität. 2024 verfügte das Bayerische Verwaltungsgericht zunächst den Austritt der Stadt – Nürnberg legte jedoch Berufung ein, woraufhin der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelangte.

Die Allianz, der 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, hatte vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März eine Kampagne gestartet. Unter dem Motto "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" positionierte sie sich explizit gegen die AfD. Das Bündnis erhält zudem öffentliche Förderung, darunter einen jährlichen Zuschuss von 30.000 Euro von der Stadt Nürnberg seit 2024.

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Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab urteilte, ein Austritt Nürnbergs sei nur dann gerechtfertigt, wenn sich die Aussagen der Allianz direkt der Stadt zurechnen ließen. Zwar wies das Gericht die weitergehenden Forderungen der AfD zurück, verwies den Fall aber zur erneuten Prüfung an das Bayerische Verwaltungsgericht. Nun muss dieses klären, ob das Hauptziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob Nürnberg dessen Handlungen gegen die Partei steuert oder unterstützt.

Das Urteil ermöglicht Nürnberg, vorläufig in der Allianz zu bleiben – doch der Rechtsstreit ist damit noch nicht beendet. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss nun prüfen, ob die Aktivitäten des Bündnisses die AfD unzulässig herausstellen. Bis dahin bleibt die Mitgliedschaft der Stadt – und damit auch ihre Förderung – bestehen.

Quelle