Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel in der Linkspartei
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, hat rechtliche Schritte eingeleitet, um einen umstrittenen Antrag innerhalb der Linkspartei zu blockieren. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Gehälter der Abgeordneten der Partei im Bundestag und im Europäischen Parlament auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Bisher wurden seine Bemühungen jedoch vom eigenen Schiedsgericht der Partei zurückgewiesen.
Ramelow hatte zunächst einen Antrag beim Bundesschiedsgericht der Linkspartei eingereicht. Er beantragte eine „einstweilige Verfügung“, um zu verhindern, dass der Antrag auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung gestellt wird. Das Schiedsgericht wies diesen Antrag mit der Begründung ab, er sei voraussichtlich unzulässig und Ramelow besitze kein berechtigtes Rechtsschutzinteresse. Diese Entscheidung wurde später von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) berichtet.
Ramelow akzeptierte die Entscheidung des Schiedsgerichts nicht. Er legte kurz darauf Berufung ein und argumentierte, der Vorstoß des Parteivorstands zur Gehaltsbegrenzung sei verfassungswidrig. Trotz seiner Einwände bleibt der Antrag für die Abstimmung auf dem Parteitag vorgesehen. Die Ablehnung von Ramelows Antrag durch das Schiedsgericht bedeutet, dass der Vorschlag wie geplant vorgelegt wird. Sollte er angenommen werden, müssten die Abgeordneten der Linkspartei künftig mit Einkommen auskommen, die denen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers entsprechen. Das Ergebnis der Abstimmung wird entscheiden, ob die Regelung umgesetzt wird.






