12 March 2026, 22:03

Streikverbot für Apotheken in Baden-Württemberg – nur noch drei Stunden geöffnet

Ein Plakat mit Text über Preisunterschiede von Arzneimitteln im Jahr 2022, darunter ein paar Flaschen und eine Spritze.

Streikverbot für Apotheken in Baden-Württemberg – nur noch drei Stunden geöffnet

Apotheken in Baden-Württemberg am 23. März nicht komplett geschlossen – Streik verboten

Nach einem Eingreifen des Sozialministeriums des Landes wird es am 23. März in Baden-Württemberg keinen flächendeckenden Apotheken-Streik geben. Die von Apothekern wegen unzureichender Bezahlung geplante Protestaktion wurde für rechtswidrig erklärt. Dennoch sollen an diesem Tag unter strengen Auflagen eingeschränkte Öffnungszeiten gelten.

Seit zwei Jahren protestieren Apotheker in Baden-Württemberg immer wieder gegen das, was sie als ungerechte Vergütung bezeichnen. Zu den Aktionen gehörten bereits leere Regale, Warnschreiben an Patienten, eingeschränkte Notdienste sowie regionale Kundenboykotte. Organisiert wurden die Demonstrationen vom Verband badischer Apotheker (VBA).

Ursprünglich hatte die Landesapothekerkammer für den 23. März zu einem ganztägigen Schließungstreik aufgerufen. Doch das Sozialministerium erklärte den Ausstand für unzulässig und setzte die Kammer unter Druck, ihre offizielle Streikaufforderung zurückzuziehen.

Laut Ministeriumsverfügung dürfen Apotheken am Protesttag nun nur noch drei Stunden geöffnet bleiben und müssen im Anschluss für den Rest des Tages schließen. Betreiber, die sich trotzdem für eine komplette Schließung entscheiden, haften persönlich für die Folgen.

Mit dieser Regelung verhindert das Ministerium zwar einen vollständigen Streik, ermöglicht aber eingeschränkte Öffnungszeiten. Wer die Dreistundenregel missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Auseinandersetzung um die Bezahlung der Apotheker in der Region bleibt damit vorerst ungelöst.

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