Tote Patientin erhält teures Krebsmedikament – Klinik stellt Rechnung über 490 Euro
Tobias SeidelTote Patientin erhält teures Krebsmedikament – Klinik stellt Rechnung über 490 Euro
Eine bayerische Krebsklinik verschrieb einem Patienten Medikamente, der zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war. Der Fehler führte zu einer unnötigen Rechnung über 489,52 Euro für das Präparat Pamorelin, das trotz des Todes des Patienten in einer Apotheke ausgegeben wurde. Das Sozialgericht München erklärte die Verordnung später für ungültig.
Der Vorfall begann am 28. Oktober 2021, als die Klinik ein Rezept für Pamorelin ausstellte. Dem verschreibenden Arzt war nicht bekannt, dass der Patient bereits 17 Tage zuvor, am 11. Oktober, verstorben war. Die Apotheke gab das Medikament dennoch aus, woraufhin eine Rechnung über 489,52 Euro entstand.
Das Münchner Sozialgericht entschied, dass die Verordnung rechtlich nicht wirksam war. Es wies den Anspruch als unzulässig zurück, da keine Berechtigung bestand. Zwar räumte das Gericht ein, dass Onkologen unter finanziellem Druck stünden, betonte jedoch, dass bessere Praxisorganisation solche Fehler verhindern könnte. Ein einfacher Anruf zur Überprüfung des Patientenzustands hätte den Irrtum beispielsweise vermeiden können.
Seit 2021 soll das deutsche System der elektronischen Patientenakte (ePA) solche Pannen verringern. Durch verbesserten Datenaustausch zwischen Arztpraxen ermöglicht es eine zuverlässigere Erfassung des Patientenzustands. Veranstaltungen wie der 9. Bochumer Tag der Allgemeinmedizin im März 2026 präsentierten bereits ihre Vorteile – etwa elektronische Terminplanung und Gesundheits-Apps, die Behandlungsfehler minimieren. Das Gericht verwies darauf, dass eine zeitnahe Sterbefallmeldung über die ePA künftig ähnliche Fälle verhindern könnte.
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Prüfverfahren bei der Medikamentenverordnung. Die bereits eingeführte ePA bietet eine mögliche Lösung, indem sie den Datenzugriff und die Kommunikation verbessert. Kliniken und Apotheken sind nun aufgefordert, strengere Kontrollen einzuführen, um Wiederholungen solcher Vorfälle zu vermeiden.






