US-Gericht blockiert Klage gegen Daimler wegen Argentinien-Vorwürfen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass ein deutscher Automobilhersteller nicht in Kalifornien wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien verklagt werden kann. Die Entscheidung im Fall Daimler AG gegen Bauman schränkt ein, in welchen Bundesstaaten ausländische Konzerne vor US-Gerichten belangt werden können. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob eine US-Tochtergesellschaft ein Unternehmen der allgemeinen Gerichtsbarkeit in einem Bundesstaat unterwerfen kann, zu dem der Streitfall keinerlei direkten Bezug aufweist.
Die Kläger, argentinische Staatsbürger, hatten die Klage gegen die Daimler AG, die Muttergesellschaft von Mercedes-Benz, vor einem Gericht in Kalifornien eingereicht. Sie warfen dem Konzern vor, in Menschenrechtsverstöße während der Militärdiktatur in Argentinien verwickelt gewesen zu sein. Die fraglichen Vorfälle hatten jedoch ausschließlich in Argentinien stattgefunden und standen in keiner Verbindung zu Kalifornien.
Die Kläger argumentierten, die Gerichtsbarkeit sei gerechtfertigt, weil Mercedes-Benz USA (MBUSA), eine Tochtergesellschaft von Daimler, in Kalifornien umfangreich tätig sei. Sie verwiesen auf den großen Absatz- und Produktionsstandort des Unternehmens, der Geschäfte in 14 weiteren Ländern umfasste, darunter Deutschland, Brasilien, China und Großbritannien. Doch der Supreme Court wies diese Begründung zurück.
Laut Urteil gilt die allgemeine Gerichtsbarkeit nur dann, wenn die Verbindungen eines Unternehmens zu einem Bundesstaat so eng sind, dass es dort "praktisch zu Hause" ist. In der Regel bedeutet dies den Gründungsort oder den Hauptgeschäftssitz des Konzerns. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Aktivitäten von MBUSA in Kalifornien diese strengen Kriterien nicht erfüllten.
Richterin Sotomayor stimmte zwar dem Ergebnis zu, kritisierte jedoch den Ansatz der Mehrheit. Sie argumentierte, die Entscheidung schütze große multinationalen Konzerne unangemessen vor rechtlicher Verantwortung. Das Urteil erschwert es nun, ausländische Unternehmen vor US-Gerichten für Handlungen zu belangen, die im Ausland stattfanden und keinen Bezug zum Forumstaat aufweisen.
Die Entscheidung des Supreme Court blockiert die Klage der argentinischen Geschädigten in Kalifornien effektiv. Gleichzeitig setzt sie strengere Maßstäbe für die allgemeine Gerichtsbarkeit über ausländische Konzerne in den USA. Künftige Klagen gegen internationale Unternehmen wegen ihres Auslandsverhaltens werden nun höhere Hürden überwinden müssen.