Verfassungsreform in MV: Koalition plant Richterwahl-Revolution trotz AfD-Erfolgen
Anton WolfVerfassungsreform in MV: Koalition plant Richterwahl-Revolution trotz AfD-Erfolgen
In Mecklenburg-Vorpommern ist ein politischer Streit über Pläne zur Reform des Landesverfassungsgerichts entbrannt. Die regierende Koalition aus SPD, Grünen und Linken will die Ernennung der Richter ändern, doch die Opposition wirft ihr einen "Verfassungstrick" vor. Die Initiative kommt zu einer Zeit, in der die rechtspopulistische AfD in aktuellen Umfragen mit großem Abstand führt.
Die Koalition schlägt vor, strengere Regeln in der Landesverfassung zu verankern, darunter eine Amtszeitbegrenzung auf zwölf Jahre und eine Altersgrenze von 68 Jahren für Richter. Ziel ist es, künftige Blockaden zu verhindern, da für die Ernennung derzeit eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Nach dem neuen Plan soll das Gericht selbst Ersatzkandidaten vorschlagen, falls innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf einer Amtszeit kein Nachfolger gewählt wird.
Das Landesparlament würde anschließend über diese Kandidaten abstimmen – hierfür wäre nur eine absolute Mehrheit nötig. Diese Änderung folgt auf eine Kontroverse im Jahr 2020, als die Ernennung von Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin wochenlange Debatten über ihren politischen Hintergrund auslöste. Die Koalition argumentiert, die Reformen würden das Gericht vor tagespolitischen Auseinandersetzungen schützen.
Die Opposition kritisiert den Vorstoß scharf. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Peters lehnte ihn ab und forderte stattdessen, die Demokratie durch Vertrauen und offene Debatten zu stärken. Enrico Schult, stellvertretender Fraktionschef der AfD, warf der Koalition vor, sie wolle das Gericht "auf eine linke Ausrichtung festlegen".
Die Diskussion entfaltet sich vor dem Hintergrund der starken Umfragewerte der AfD. Im aktuellen Insa-SonntagsTrend liegt die Partei bei 34 Prozent, die SPD folgt mit 26 Prozent. Die CDU kommt auf 12 Prozent, während die Linke, die Grünen und die BSW jeweils bei 10 bzw. 5 Prozent liegen.
Die Reform würde das Verfahren zur Richterwahl ändern und die erforderliche Mehrheit für Ernennungen senken. Sollten die Pläne verabschiedet werden, könnten sie künftige politische Streitigkeiten über die Besetzung des Gerichts begrenzen. Das Ergebnis hängt davon ab, ob die Koalition im Landtag ausreichend Unterstützung findet.






