Zoll beschlagnahmt 24.000-Euro-Luxusgüter – Mann droht Steuerhinterziehung
Tobias WernerZoll beschlagnahmt 24.000-Euro-Luxusgüter – Mann droht Steuerhinterziehung
Ein 43-jähriger Mann aus Stuttgart sieht sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung Ermittlungen ausgesetzt, nachdem Zollbeamte bei ihm nicht deklarierte Luxusgüter im Wert von über 24.000 Euro beschlagnahmt hatten. Der Vorfall ereignete sich bei einer routinemäßigen Kontrolle durch das Hauptzollamt Singen, bei der der Reisende hochwertige Waren bei der Einreise nach Deutschland nicht angab.
Der Mann hatte Kleidung und eine Uhr mit einem Gesamtwert von mehr als 24.000 Euro bei sich – das entspricht dem über Achtzigfachen des zollfreien Freibetrags. Für Reisende ab 17 Jahren liegt die Freigrenze bei 300 Euro für Landreisen und 430 Euro für Flug- oder Schiffsreisen. Bei unter 15-Jährigen beträgt der Freibetrag 175 Euro.
Da die Waren nicht deklariert wurden, beschlagnahmten die Zollbeamten sie. Der Reisende musste daraufhin etwa 4.600 Euro an Einfuhrabgaben zahlen. Nach EU-Vorschriften unterliegen Luxusgüter wie Kleidung und Uhren Zöllen von etwa 12 bis 17 Prozent, zuzüglich 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtwert.
Der Fall wurde nun an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Die Behörden prüfen, ob weitere Strafen wegen der unterlassenen Deklaration der Waren verhängt werden.
Die Beschlagnahmung unterstreicht die strenge Durchsetzung der Zollbestimmungen bei hochwertigen Importen. Reisende, die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einreisen, müssen Waren, die den zollfreien Freibetrag überschreiten, angeben. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Beschlagnahmungen und mögliche rechtliche Konsequenzen.






