02 April 2026, 16:05

Apotheken dürfen Platzhalter "STELLEN" bis Ende 2026 weiter nutzen

Weiße Pillen mit Aufdruck in einer Blisterverpackung auf schwarzem Hintergrund.

Apotheken dürfen Platzhalter "STELLEN" bis Ende 2026 weiter nutzen

Apotheken dürfen bei blisterverpackten Medikamenten weiterhin den Platzhalter "STELLEN" statt der Chargennummern bis Ende 2026 verwenden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben die befristete Ausnahmeregelung, die ursprünglich Mitte 2025 auslaufen sollte, verlängert. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bestätigte die Entscheidung, um einen reibungslosen Übergang für die Branche zu gewährleisten.

Die Übergangsregelung war am 1. Januar 2024 im Rahmen der "Ersten Änderung der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung" in Kraft getreten. Sie sollte technische Schwierigkeiten bei der Übermittlung von Chargennummern für blisterverpackte Arzneimittel in der häuslichen Pflege beheben. Ursprünglich durften Apotheken den Platzhalter "STELLEN" bis zum 30. Juni 2025 nutzen. Da bis Juli 2025 jedoch keine vollständige technische Lösung vorlag, wurde die Frist zunächst auf den 31. Dezember 2025 verlängert.

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Seit Anfang 2024 gab es deutliche Fortschritte bei der Automatisierung der Chargennummererfassung. Bundeseinheitliche Scanner-Standards, etwa 2D-Scanner mit GS1-konformer Software, wurden flächendeckend eingeführt. Aktualisierungen der Apothekenverwaltungssysteme, die Anbindung an die ABDA-Datenbank sowie Schulungsprogramme für mobile Scan-Apps steigerten die Automatisierungsquote bis April 2026 auf über 95 Prozent. Dennoch blieben in Einzelfällen Lücken bestehen.

Die jüngste Verlängerung gilt nun bis zum 31. Dezember 2026. Apotheken müssen den Platzhalter "STELLEN" exakt so eintragen, um die Abrechnungsvorgaben zu erfüllen. Fehlt eine gültige Chargennummer oder der Platzhalter, können Krankenkassen Zahlungen für E-Rezepte zurückfordern, da das Gesetz die Angabe der Chargennummer in den Abgabedokumenten vorschreibt.

Die verlängerte Übergangsphase gibt Apotheken und Krankenkassen mehr Zeit, die technischen Systeme weiter zu optimieren. Bis Ende 2026 bleibt "STELLEN" ein gültiger Platzhalter für fehlende Chargennummern bei blisterverpackten Medikamenten. Die Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband sichert dabei die Einhaltung der Vorschriften und verringert den administrativen Aufwand während des Umstellungsprozesses.

Quelle