Apotheken in Rheinland-Pfalz kämpfen gegen Rückforderungen der SVLFG
Luisa HofmannApotheken in Rheinland-Pfalz kämpfen gegen Rückforderungen der SVLFG
Rund 30 Apotheken in Rheinland-Pfalz sehen sich mit Rückforderungsansprüchen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) konfrontiert. Der Streit dreht sich um angeblich fehlende Chargennummern auf elektronisch verordneten Medikamenten. Die insgesamt geforderte Summe beläuft sich mittlerweile auf fast 10.000 Euro.
Das Problem begann im Februar 2025, als die SVLFG über Spektrum K Benachrichtigungen an die Apotheken verschickte. Der Versicherungsträger behauptete, bei bestimmten hochpreisigen Arzneimitteln seien patientenbezogene Chargennummern nicht angegeben worden. Betroffen war unter anderem Dr. Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke, der Rückforderungen für zwei Medikamente erhielt: Imraldi 40 mg (Adalimumab) und Pemazyre 9 mg (Pemigatinib). Er legte daraufhin sofort Widerspruch ein.
Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, Chargennummern bei elektronisch verordneten Arzneimitteln anzugeben. Krankenkassen wie die SVLFG können bei fehlenden Angaben Rückzahlungen verlangen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hält diese Abzüge jedoch für rechtswidrig.
Stand April 2026 hat sich das Problem über Rheinland-Pfalz hinaus ausgeweitet. Rund 150 weitere Apotheken in ganz Deutschland – vor allem in Bayern und Nordrhein-Westfalen – erhalten nun ähnliche Rückforderungsbescheide. Derzeit wird ein Musterwiderspruch erarbeitet, um die betroffenen Betriebe zu unterstützen.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob die Rückforderungen mit den geltenden Vorschriften vereinbar sind. Zwar müssen Apotheken Chargennummern angeben, doch der DAV besteht darauf, dass die Forderungen rechtlich fragwürdig sind. Bei einer Summe von knapp 10.000 Euro könnte der Ausgang des Konflikts prägedend für künftige Rückforderungsfälle sein.






