29 March 2026, 04:04

Bayern: Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Schnelltests zurückzahlen

Eine schwarze Oberfläche mit einem weißen und roten Covid-19-Testthermometer, das Text und Zahlen anzeigt.

Bayern: Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Schnelltests zurückzahlen

Ein Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es sechs Monate lang nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Das Landratsamt Dachau und die Krankenkassen deckten den Verstoß 2023 auf, woraufhin der Betreiber eine offizielle Rüge erhielt. Es handelt sich um den einzigen bekannten Fall dieser Art in Deutschland, der sich auf dieses spezifische Testkit bezieht.

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Das Zentrum nahm seinen Betrieb im Dezember 2021 im Auftrag des Landratsamts Dachau auf. Bis März 2022 war es bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert. Der verwendete Speicheltest mit der Kennung AT088/21 hatte jedoch bereits vier Monate zuvor, im September 2021, die Zulassung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) verloren.

Unterlagen zeigten später, dass der Betreiber über 200.000 dieser Tests erworben hatte. Zwischen Dezember 2021 und Juni 2022 stellte das Zentrum Rechnungen für seine Leistungen und erhielt 95.000 Euro an Erstattungen. Auf Nachfrage konnte der Betreiber jedoch nicht angeben, wie viele Tests tatsächlich durchgeführt worden waren.

Im August 2023 widerrief die KV den ursprünglichen Bewilligungsbescheid und forderte die vollständige Rückzahlung. Der Betreiber klagte gegen die Entscheidung, doch das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Die Richter urteilten, dass der Einsatz nicht zugelassener Testkits automatisch als unzulässige Leistungsabrechnung gelte – unabhängig davon, ob der Betreiber vorsätzlich gehandelt habe oder nicht.

Das Zentrum muss nun die vollen 95.000 Euro an das Gesundheitssystem zurückerstatten. Kein anderes Testzentrum in Deutschland wurde mit ähnlichen Verstößen im Zusammenhang mit dem Speicheltest AT088/21 in Verbindung gebracht. Das Urteil bestätigt, dass nur vom PEI zugelassene Tests die erforderlichen Standards für eine Kostenerstattung erfüllen.

Quelle