29 March 2026, 06:05

ZDK lehnt neue EU-Regeln zur Gebrauchtwagen-Kennzeichnung scharf ab

Etikett mit dem Namen eines Autos.

ZDK lehnt neue EU-Regeln zur Gebrauchtwagen-Kennzeichnung scharf ab

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat einen neuen EU-Vorschlag zur Fahrzeugkennzeichnung als undurchführbar kritisiert. Der Plan sieht vor, die verpflichtende Angabe von Kraftstoffverbrauch und Emissionen auf Gebrauchtwagen auszuweiten und damit eine ältere Richtlinie aus dem Jahr 1999 zu ersetzen. ZDK-Präsident Thomas Peckruhn warnte, dass die Änderungen ernsthafte rechtliche und praktische Probleme für Händler mit sich bringen könnten.

Der Entwurf der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die bestehenden Vorschriften zu aktualisieren, indem auch Gebrauchtfahrzeuge unter strengere Kennzeichnungspflichten fallen. Bisher müssen nur Neufahrzeuge Verbrauchs- und Emissionsdaten angeben. Doch der ZDK argumentiert, dass viele Gebrauchtwagen nachgerüstet oder verändert wurden, was eine genaue Angabe der Verbrauchswerte unmöglich mache.

Peckruhn wies zudem auf einen zentralen Widerspruch hin: Ältere Gebrauchtwagen wurden nach dem veralteten NEFZ-Standard (Neuer Europäischer Fahrzyklus) getestet, während neuere Modelle den strengeren WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure) unterliegen. Diese Unterschiede würden faire Vergleiche erschweren. Der Verband forderte das Bundeswirtschaftsministerium auf, sich in Brüssel für klarere und praxistauglichere Regelungen einzusetzen.

In einem acht Punkte umfassenden Positionspapier sprach sich der ZDK dafür aus, die Kennzeichnungspflicht auf Neufahrzeuge zu beschränken. Zudem verlangte er eine klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Herstellern, Online-Plattformen und Händlern. Ohne eine einheitliche EU-weite Marktüberwachung, so die Warnung des Verbands, könnten die Vorschriften Händler dazu zwingen, ältere Gebrauchtwagen vollständig aus ihrem Angebot zu nehmen.

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Der ZDK lehnt außerdem die verpflichtende Angabe des Batteriezustands bei gebrauchten Elektrofahrzeugen ab. Laut Peckruhn würden solche Anforderungen unnötige Komplexität und rechtliche Risiken für Verkäufer mit sich bringen.

Die vorgeschlagene Verordnung soll die Transparenz für Autokäufer in der gesamten EU verbessern. Doch der ZDK besteht darauf, dass die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Gebrauchtfahrzeuge zu Verwirrung und zusätzlichem bürokratischem Aufwand führen werde. Ohne Anpassungen könnten Händler Schwierigkeiten haben, sich anzupassen – mit der möglichen Folge, dass ältere Fahrzeuge seltener auf dem Markt angeboten werden.

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