Bebauungsplan "Im Fuchsfeld": Öffentliche Auslegung startet mit kurzer Frist
Tobias SeidelBebauungsplan "Im Fuchsfeld": Öffentliche Auslegung startet mit kurzer Frist
Überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4/41 "Im Fuchsfeld" geht in die öffentliche Auslegung
Bald startet die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 4/41 "Im Fuchsfeld" im Stadtteil Berenbostel. Die zweiwöchige Beteiligungsphase beginnt am 30. März und endet am 14. April 2026 – eine kürzere Frist als üblich.
Die Aktualisierung des Plans erfolgte auf Grundlage von § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB). Die geänderte Fassung muss vor der Auslegung erneut online veröffentlicht werden. Rechtliche Grundlage für das Verfahren bilden § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der zweiwöchigen Frist können Anwohnerinnen, Anwohner und Beteiligte Stellungnahmen abgeben – allerdings nur zu den neu hinzugefügten oder überarbeiteten Passagen. Ältere Entwurfsversionen sind in dieser Phase nicht Gegenstand der Konsultation.
Die Auslegung endet am 14. April 2026, sodass nur ein begrenzter Zeitraum für Prüfung und Rückmeldungen bleibt. Sämtliche Eingaben müssen sich streng auf die aktuellen Änderungen beschränken. Anschließend werden die endgültigen Anpassungen auf Basis des erhaltenen Feedbacks vorgenommen.






