BGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal gegen chinesischen Zulieferer
Anton WolfBGH bestätigt Schiedsspruch im Valsartan-Skandal gegen chinesischen Zulieferer
Ein jahrelanger Rechtsstreit um verunreinigte Blutdruckmedikamente hat nun seine letzte Instanz erreicht. Der Bundesgerichtshof hat zugunsten der Arzneimittelhersteller Hexal und Sandoz entschieden und einen Schiedsspruch gegen ihren chinesischen Zulieferer bestätigt. Der Konflikt geht auf den Valsartan-Skandal von 2018 zurück, der nach dem Auffinden eines wahrscheinlichen Karzinogens in den Medikamenten zu flächendeckenden Rückrufen führte.
Die Valsartan-Krise begann im Juni 2018, als Behörden in generischen Versionen des Wirkstoffs NDMA entdeckten – eine Verunreinigung, die möglicherweise krebsauslösend wirkt. Mehr als ein Dutzend Hersteller in Indien, China und Europa mussten daraufhin Produkte zurückrufen oder die Produktion einstellen. Hexal und Sandoz, zwei der betroffenen Unternehmen, reichten Klage gegen ihren chinesischen Zulieferer ein, um ihre Verluste geltend zu machen.
Der Zulieferer wehrte sich gegen die Forderungen und argumentierte, das Schiedsgericht sei nicht zuständig. Zudem bestand er darauf, dass jeder einzelne Kaufauftrag ein eigenständiges Geschäft darstelle und nicht mit dem Hauptliefervertrag verbunden sei. Doch das deutsche Gericht wies diese Einwände zurück und bestätigte, dass die Aufträge unter das übergeordnete Abkommen fielen.
In seinem Urteil lehnte das Gericht auch Vorwürfe ungleicher Verhandlungsmacht ab. Es stellte fest, dass die Tochtergesellschaften des Zulieferers während der Verhandlungen angemessen vertreten waren und so ein ausgewogener Prozess gewährleistet war. Mit dieser Entscheidung bleibt der ursprüngliche Schiedsspruch zugunsten von Hexal und Sandoz rechtskräftig.
Das Urteil bringt einen Fall zum Abschluss, der mit einem der größten Arzneimittel-Rückrufe der letzten Jahre verbunden ist. Hexal und Sandoz können nun Entschädigungen für die durch das verunreinigte Valsartan entstandenen Verluste einfordern. Die Entscheidung unterstreicht zudem die verbindliche Wirkung von Schiedsvereinbarungen in internationalen Lieferstreitigkeiten.






