BGH entscheidet über Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Bonitätsbewertungen sein?
Tobias SeidelBGH entscheidet über Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Bonitätsbewertungen sein?
Ein Rechtsstreit um Transparenz bei der Bonitätsbewertung hat nun den höchsten deutschen Gerichtshof erreicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss entscheiden, wie detailliert die Schufa über ihr Scoring-System nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft erteilen muss. Fünf Kläger halten die bisherigen Angaben für unzureichend.
Im Mittelpunkt des Streits steht das Bewertungsverfahren der Schufa. Im März 2023 führte das Unternehmen ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf definierte Kriterien umfasst. Die Schufa betont, ihre Transparenzmaßnahmen entsprächen bereits den gesetzlichen Anforderungen, doch die Kläger fordern tiefere Einblicke in die Berechnungslogik.
Der BGH muss nun klären, welche Informationen die Schufa in einer Datenkopie offenlegen muss, wenn ihr Score vertragsrelevante Entscheidungen beeinflusst. Zudem wird das Gericht prüfen, ob die bisherigen Angaben den DSGVO-Transparenzpflichten genügen. Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie offen algorithmische Entscheidungen gegenüber Verbrauchern sein müssen.
Weitere Änderungen stehen bevor: Ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring“-Systeme tritt im November 2026 in Kraft. Die Schufa plant, ihr aktuelles Modell bis Ende 2028 durch ein einfacheres System zu ersetzen.
Die Entscheidung des Gerichts wird festlegen, wie detailliert die Schufa Einzelpersonen über ihr Bewertungsverfahren informieren muss. Sie könnte zudem künftige datenbasierte Bewertungen und die Transparenzpflichten bei automatisierten Entscheidungen nach der DSGVO prägen. Die Auswirkungen werden sowohl Verbraucher als auch Kreditauskunfteien in ganz Deutschland betreffen.






