Brandenburgs Abgeordnete stoppen geplante Gehaltserhöhung für 2027
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, den Großteil der für 2027 geplanten Erhöhung ihrer Grundentschädigung auszusetzen. Die Entscheidung fällt vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen und folgt Vorschlägen der regierenden Koalition. Oppositionsfraktionen hatten sich für noch strengere Maßnahmen ausgesprochen.
Die SPD- und CDU-geführte Koalition brachte den Stopp vor, um die finanzielle Belastung zu verringern. Ohne diese Maßnahme wären die Bezüge um bis zu 580 Euro pro Abgeordnetem und Monat gestiegen. Eine Deckelung auf 3,5 Prozent hätte die Erhöhung auf 424 Euro begrenzt. Durch die Aussetzung spart der Landtag nun rund 700.000 Euro im Haushalt ein.
Die AfD- und BSW-Fraktionen hatten zunächst eine vollständige Einfrierung jeglicher Erhöhung gefordert. Die BSW verlangte konkret einen kompletten Stopp beider Teile der Grundentschädigung. Die AfD schlug zudem vor, Anpassungen nur alle zwei Jahre und in Anlehnung an die Lohnentwicklung vorzunehmen.
Die allgemeine automatische Anpassung, die derzeit auf 3,5 Prozent gedeckelt ist, bleibt unverändert. Wahlkreiszulagen und Rentenbeiträge sind von der Regelung nicht betroffen. In den vergangenen Jahren gab es bereits Aussetzungen der Erhöhungen – so blieben die Bezüge 2021 und 2022 während der Pandemie unverändert.
Durch den Beschluss verringert sich die Belastung für den Landeshaushalt um 700.000 Euro. Der Großteil der geplanten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung entfällt damit für 2027. Die bestehende Obergrenze für automatische Anpassungen bleibt für künftige Überprüfungen bestehen.






