27 June 2026, 18:02

Bundesjustizministerium will Schöffen-Auswahl verschärfen – demokratische Grundordnung als Pflichtkriterium

Justizministerium erwägt strengere Regeln für Laienrichter

Bundesjustizministerium will Schöffen-Auswahl verschärfen – demokratische Grundordnung als Pflichtkriterium

Das deutsche Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für Schöffenbewerber. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund von Bedenken hinsichtlich des derzeit uneinheitlichen Systems zur Auswahl der Kandidaten. Das Ministerium will sicherstellen, dass nur Personen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, das Amt ausüben können.

Das Ministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes. Zu den geplanten Neuerungen gehört eine schriftliche Erklärung der Bewerber, in der sie ihre Unterstützung für demokratische Prinzipien bestätigen.

Die Unionsfraktion von CDU und CSU hat vorgeschlagen, das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Auswahlprozess einzubinden. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, setzt sich für ein bundesweit einheitliches und verbindliches Überprüfungsverfahren ein.

Die AfD lehnt die Reform ab. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Partei, argumentiert, dass die bestehenden Regelungen ausreichen. Die AfD besteht darauf, dass die aktuelle Prüfung durch die Schöffenwahlausschüsse bereits den erforderlichen Standards entspreche. Zudem betont die Partei, dass sich jeder Schöffe an die freiheitliche demokratische Grundordnung halten müsse.

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Mit den geplanten Änderungen strebt das Ministerium ein konsistenteres und strengeres Auswahlverfahren an. Der Gesetzentwurf soll die Lücken im derzeitigen Flickenteppich-System schließen. Sollte er verabschiedet werden, würde dies eine bedeutende Veränderung bei der Überprüfung von Schöffen in Deutschland bedeuten.

Quelle