Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen NS-belasteter Parole "Alles für Deutschland"
Anton WolfErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen NS-belasteter Parole "Alles für Deutschland"
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines Artikels, in dem ein historischer Slogan mit Bezug zur NS-Propaganda erneut veröffentlicht wurde. Der unter dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" im Mai 2024 erschienene Beitrag gerät in die Kritik, weil er einen Text aus dem Jahr 1931 wiedergab, der der SPD nahestand und die Parole "Alles für Deutschland" enthielt. Dieser Spruch war zuvor von der NS-SA verwendet worden und hatte 2024 zu Geldstrafen gegen den rechtsextremen Politiker Björn Höcke geführt.
Der Fall wurde von der Meldestelle Hessen Gegen Hetze, die illegale Online-Inhalte erfasst, an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft Augsburg weitergeleitet.
Die Parole "Alles für Deutschland" hat eine umstrittene Geschichte. Zwar tauchte sie in frühen Publikationen der SPD und der Zentrumspartei auf, doch ab 1932 diente sie der SA als Marschparole bis 1945. Gerichte urteilten seitdem, dass ihre Verwendung – sofern nicht klar historisch distanziert – gegen § 86a des Strafgesetzbuchs verstößt, der verfassungsfeindliche Propaganda verbietet.
2024 wurde Björn Höcke, ein führender AfD-Politiker, zweimal wegen der Verwendung des Slogans in Reden zu Geldstrafen verurteilt: im Januar vom Landgericht Halle mit 6.000 Euro und im Mai vom Landgericht München mit 13.000 Euro. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Januar 2025 das Hallesche Urteil und erkannte an, dass der Spruch mit dem Nationalsozialismus verbunden sei. Ein "Aufklärungsprivileg" (Bildungsausnahme) wurde abgelehnt, da die Parole potenziell verbotene Ideologien fördern könne.
Achse des Guten, eine liberal-konservative Plattform, die 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet wurde, steht nun unter Untersuchung. Der umstrittene Artikel hatte einen Beitrag aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner nachgedruckt, in dem der Slogan vorkam. Nach deutschem Recht ist die Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole nur dann erlaubt, wenn sie der politischen Bildung oder historischen Berichterstattung dient – vorausgesetzt, es gibt ausreichend Kontext, um eine Verherrlichung zu vermeiden.
Das bayerische LKA und die Einheit Hessen Gegen Hetze des BKA prüfen nun, ob die Wiedergabe durch das Blog diese rechtlichen Voraussetzungen erfüllte.
Die Ermittlungen sollen klären, ob der Artikel den Slogan "Alles für Deutschland" im Einklang mit den Ausnahmen für Bildungs- oder historische Zwecke verwendete. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass die NS-Vergangenheit der Parole ihre früheren politischen Verwendungen überwiegt und eine explizite Distanzierung erforderlich ist, um Strafverfolgung zu vermeiden. Das Ergebnis könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie historisch belastete, aber umstrittene Formulierungen in modernen Medien behandelt werden.






