13 June 2026, 16:02

EU senkt Stromkosten für energieintensive Betriebe mit neuem Entschädigungsprogramm

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

EU senkt Stromkosten für energieintensive Betriebe mit neuem Entschädigungsprogramm

Die Europäische Kommission hat ein neues Entschädigungsprogramm genehmigt, um die Stromkosten für energieintensive Unternehmen zu senken. Das Programm soll die steigenden Ausgaben abfedern, indem es einen Teil der indirekten CO₂-Kosten für die Jahre 2025 und 2026 übernimmt.

Das Standortsicherungsgesetz 2025 trat am 31. Oktober 2025 als vorübergehende Maßnahme in Kraft. Es ermöglicht berechtigten Unternehmen, Zuschüsse für bis zu 75 Prozent ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Belastungen zu beantragen. Pro Kalenderjahr kann ein Unternehmen maximal 75 Millionen Euro erhalten.

Voraussetzung für die Förderung ist ein jährlicher Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde pro Standort. Zudem müssen die Unternehmen mindestens 80 Prozent der erhaltenen Mittel in Energieeffizienz- oder Dekarbonisierungsprojekte investieren. Weitere Auflagen umfassen die Durchführung eines Energieaudits oder die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Die Förderrichtlinien sind nun offiziell verabschiedet. Weitere Informationen – darunter eine Anleitung, häufig gestellte Fragen (FAQ) und Folien zu Webinaren – sind auf der Website der Förderagentur aws abrufbar.

Das Programm bietet in den kommenden zwei Jahren finanzielle Entlastung für anspruchsberechtigte Unternehmen. Betreiber, die die Kriterien erfüllen, können eine Kostenerstattung beantragen, um ihre Stromrechnungen zu reduzieren. Gleichzeitig unterstützt die Initiative sowohl die Senkung der Betriebskosten als auch langfristige Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle