Freiburgs Streit mit dem Land: Warum die Zahlkarte für Geflüchtete für Zündstoff sorgt
Tobias SeidelFreiburgs Streit mit dem Land: Warum die Zahlkarte für Geflüchtete für Zündstoff sorgt
Die Freiburger Stadtverwaltung liegt mit der Landesregierung im Streit über ein neues Zahlkartensystem für Geflüchtete. Die Stadt hatte eine Befreiung von dem verpflichtenden System beantragt, doch die grün-schwarze Landesregierung lehnte den Antrag ab. Die Entscheidung löste Kritik der Freiburger SPD aus.
Der Konflikt schwelt bereits seit Monaten. Die Freiburger Stadtverwaltung und eine Mehrheit im Gemeinderat hatten sich bereits gegen die Einführung der Zahlkarte ausgesprochen. Sie argumentieren, dass diese zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursache und die finanzielle Freiheit der Geflüchteten einschränke.
Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+JF-Fraktion, nannte die Entscheidung „unverständlich“. Er verwies auf die zusätzlichen Kosten und die Bürokratie, die durch die Karte entstünden. Viviane Sigg, die Freiburger SPD-Landtagsabgeordnete, teilte diese Bedenken und betonte, das Gesetz biete den Kommunen keine echte Möglichkeit, gegen Ablehnungen Widerspruch einzulegen. Zudem werde die versprochene Entlastung der Behörden nicht erreicht.
Die Landesregierung wies Freiburgs Antrag auf Befreiung nach dem Kommunalabweichungsgesetz zurück. Dieses Gesetz erlaubt Städten in bestimmten Fällen, von landesweiten Regelungen abzuweichen – doch der Freiburger Antrag wurde abgelehnt. Nun muss der Gemeinderat entscheiden, ob er rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen will, obwohl die städtischen Juristen die Erfolgsaussichten als gering einschätzen.
Die SPD verurteilte die Politik als unwirksam und warf dem Land vor, sein Versprechen zur Bürokratieabbau nicht einzulösen. Freiburg steht nun vor der Wahl, das Zahlkartensystem zu akzeptieren oder einen aussichtslosen Rechtsstreit zu riskieren. Der Konflikt verdeutlicht die Spannungen zwischen kommunalen und landespolitischen Verantwortlichen bei der Unterstützung von Geflüchteten.






