Lörrach verbietet Straßenstrich und beschränkt Bordelle auf zwei Industriegebiete
Tobias SeidelLörrach verbietet Straßenstrich und beschränkt Bordelle auf zwei Industriegebiete
Lörrach führt schärfere Regeln für Prostitution ein
Nach der Zustimmung des Stadtrats wird Lörrach strengere Vorschriften für die Prostitution einführen. Eine neue Verordnung zur Einschränkung von Sperrbezirken, die in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg entwickelt wurde, verbietet die Straßenstricharbeit in der gesamten Stadt und setzt Grenzen für Bordelle sowie verwandte Betriebe. Die überarbeiteten Regelungen sollen rechtliche Grauzonen klären und Wohngebiete vor unerwünschten Aktivitäten schützen.
Die novellierte Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im offiziellen Staatsanzeiger veröffentlicht wird. Künftig ist der Straßenstrich in Lörrach vollständig untersagt. Auch Bordelle und ähnliche Einrichtungen unterliegen Einschränkungen: In 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten gilt ein generelles Verbot.
Nur zwei spezifisch festgelegte Industriegebiete bleiben für solche Betriebe zugelassen. Prostitutionsdienstleistungen in Privatwohnungen ("Incall") sind grundsätzlich weiterhin erlaubt, wenn auch mit möglichen Auflagen. Die Verordnung regelt jedoch nicht explizit die Nutzung von Kurzzeitwohnungen für Prostitution.
Laut Stadtverwaltung liegen derzeit keine Anträge für neue Bordelle vor. Die Änderungen entstanden in enger Abstimmung zwischen Behörden und Polizei, um Regulierung und öffentliche Sicherheit in Einklang zu bringen.
Die aktualisierte Verordnung wird die legalen Standorte für prostitionsbezogene Tätigkeiten in Lörrach neu ordnen. Mit dem Verbot des Straßenstrichs und der Beschränkung von Bordellen auf zwei Industriegebiete erwartet die Stadt eine klarere Rechtsdurchsetzung und weniger Konflikte. Die Regeln treten mit der offiziellen Veröffentlichung sofort in Kraft und markieren damit einen Kurswechsel in der kommunalen Politik.






