Mordverurteilter flieht während begleiteten Hafturlaubs aus JVA Celle
Tobias WernerMordverurteilter flieht während begleiteten Hafturlaubs aus JVA Celle
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Der Vorfall wirft Fragen zum Urlaubssystem für langjährige Häftlinge in Niedersachsen auf. Die Behörden prüfen nun die Umstände seiner Flucht.
Benjamin F. hatte die vorgeschriebenen acht Jahre Haft für unbegleitete Aktivitäten oder Kurzzeiturlaub bereits verbüßt. Zudem war in einer Verhaltensprognose das Risiko einer Flucht oder erneuter Straftaten als gering eingestuft worden. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können selbst wegen Mordes Verurteilte solchen Hafturlaub erhalten.
Vor seiner Flucht hatte er bereits 38 begleitete Ausgänge absolviert. Sein letzter Besuch galt seiner Mutter in Vöhrum. Die Begleitpersonen sind bei solchen Ausgängen nicht für eine lückenlose Überwachung zuständig, sondern sollen den Inhaftierten helfen, die Ziele des Urlaubs zu erreichen.
Bei seiner Flucht ergiff Benjamin F. mit einem Motorrad die Flucht. Später war er in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, der schließlich zu seiner erneuten Festnahme führte. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen äußerte inzwischen Besorgnis über den Verlust des öffentlichen Vertrauens.
Die Flucht wird derzeit untersucht. Noch liegen keine abschließenden Bewertungen oder Konsequenzen vor. Der Fall unterstreicht die anhaltende Debatte über die Aufsicht und Risiken von Hafturlaubsregelungen.






