17 June 2026, 19:20

Neue Pflicht: Widerrufsbutton für Online-Händler ab 19. Juni

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht: Widerrufsbutton für Online-Händler ab 19. Juni

Ab dem 19. Juni müssen Händler und Dienstleister in Deutschland auf ihren Websites einen Widerrufsbutton anzeigen. Das berichtet die Verbraucherzentrale Bremen. Die neue Regelung betrifft Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukte und Versicherungen.

Der Button muss deutlich sichtbar und beschriftet sein, etwa mit „Vertrag widerrufen“. Er ist nun für alle Verträge unter deutscher Rechtshoheit verpflichtend, nachdem die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde.

Der digitale Widerrufsprozess darf nicht komplizierter sein als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Verbraucher erhalten nach Nutzung des Buttons umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail.

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Die Neuregelung ändert nichts an der bestehenden gesetzlichen Widerrufsfrist. Diese beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Andere EU-Länder müssen die Richtlinie ebenfalls in nationales Recht überführen, bevor der Button dort Pflicht wird. Ziel der Regelung ist es, die Stornierung von Online-Verträgen zu vereinfachen. Händler müssen die Vorgabe bis zum 19. Juni umsetzen, um eine Verlängerung der Verbraucherrechte zu vermeiden. Der Button muss zudem Barrierefreiheits- und Kennzeichnungsstandards erfüllen, um Nutzerfreundlichkeit zu gewährleisten.

Quelle