Polizei NRW räumt gravierende Barrierefreiheits-Mängel auf ihrer Website ein
Luisa HofmannPolizei NRW räumt gravierende Barrierefreiheits-Mängel auf ihrer Website ein
Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß den deutschen Behindertengleichstellungsgesetzen veröffentlicht. Zwar erfüllt die Seite teilweise die Standards der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 auf Stufe AA, doch bestehen weiterhin erhebliche Mängel. Die Behörden haben die Probleme eingeräumt und arbeiten an Lösungen.
Die aktuelle Struktur der Website hält sich nicht an eine logische Überschriftenhierarchie, sondern überspringt oft Ebenen, anstatt durchgängig die Tags h1 bis h6 zu nutzen. Auch Listen sind fehlerhaft programmiert und basieren auf div-Elementen statt auf den üblichen Listenformaten.
Bilder und Grafiken verfügen zwar teilweise über Alternativtexte, doch sind die Beschreibungen entweder unpassend oder in der falschen Sprache verfasst. Formularfelder besitzen keine korrekt verknüpften Beschriftungen, was die Navigation mit Hilfstechnologien erschwert.
Bei Multimedia-Inhalten fehlen stummen Videos Text- oder Audioalternativen. Audiodateien sind nicht transkribiert, und obwohl Videos Untertitel bieten, lassen sich diese aufgrund unklarer Steuerungselemente nur schwer ein- oder ausschalten. Die Tastaturnavigation leidet unter schlechten Kontrasten, wodurch die Sichtbarkeit von Fokusindikatoren für Nutzer beeinträchtigt wird.
In der Erklärung wird bestätigt, dass diese Befunde mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und den BITV-2.0-Vorgaben übereinstimmen. Die Polizeiwebsite entspricht damit nur teilweise den Barrierefreiheitsstandards. Die zuständigen Stellen bemühen sich, die festgestellten Defizite zu beheben. Sobald Lösungen vorliegen, werden Aktualisierungen umgesetzt.






