Rentenkommission will Renteneintrittsalter auf 68 Jahre erhöhen – und Sonderregeln streichen
Tobias WernerRentenkommission will Renteneintrittsalter auf 68 Jahre erhöhen – und Sonderregeln streichen
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat Pläne vorgelegt, das Renteneintrittsalter anzuheben. Die Vorschläge sehen zudem vor, die Möglichkeit eines vorzeitigen, abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Derzeit geht jeder mit 67 in Rente – unabhängig von Beruf oder Dauer der Erwerbstätigkeit.
Nach den geltenden Regeln können alle Arbeitnehmer, die nach 1964 geboren wurden, mit 67 in den Ruhestand treten. Dies gilt für alle Berufe, von Akademikern bis zu Handwerkern. Die Kommission schlägt nun vor, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Bis 2041 müssten Arbeitnehmer bis 67,5 Jahre arbeiten, bis 2051 sogar bis 68.
Die Experten lehnen es ab, das Renteneintrittsalter an die Beitragsjahre zu knüpfen. Zudem soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren gestrichen werden. Bundeskanzler Friedrich Merz unterstützt diese Pläne und argumentiert, dass Menschen, die später ins Berufsleben einsteigen, weniger eingezahlt hätten als jene, die mit 16 beginnen und durchgehend arbeiten.
Besonders problematisch sind die Pläne für körperlich anstrengende Berufe. Betroffene Arbeitnehmer könnten Schwierigkeiten haben, bis zum höheren Renteneintrittsalter durchzuhalten. Die Kommission regt daher individuelle Gesundheitsprüfungen an, um in solchen Fällen einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Empfehlungen umzusetzen. Das würde für die meisten Beschäftigten – vor allem für jene ohne Hochschulabschluss – längere Arbeitszeiten bedeuten. Akademiker, die in der Regel mehr verdienen und länger leben, beziehen bereits heute höhere Renten über einen längeren Zeitraum.
Sollten die Änderungen beschlossen werden, würde das Renteneintrittsalter schrittweise bis auf 68 Jahre im Jahr 2051 steigen. Ein vorzeitiger, abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wäre dann nicht mehr möglich. Arbeitnehmer in körperlich belastenden Jobs könnten nur noch nach einer Gesundheitsprüfung früher in Rente gehen.
