"Richi"-Meme löst juristischen Streit um Merchandise ohne Erlaubnis aus
Anton Wolf"Richi"-Meme löst juristischen Streit um Merchandise ohne Erlaubnis aus
Ein viraler Spruch aus dem Schweizer Fernsehen hat eine juristische Auseinandersetzung um nicht autorisierte Merchandise-Artikel ausgelöst. Die Familie Schönbächler, deren Sohn Hermann mit dem Ausruf "Richi" zum Internetphänomen wurde, hatte der kommerziellen Nutzung nie zugestimmt. Der Influencer Zeki steht nun unter Druck, Produkte mit dem Audioausschnitt zurückzuziehen, nachdem die Familie Respekt und Distanz gefordert hat.
Der Ausdruck "Richi" wurde erstmals bekannt, als Hermann Schönbächler ihn während einer Sendung äußerte. Später griff ihn der Influencer Zeki auf und integrierte ihn in seine Comedy-Soundboxen. Die Familie betonte jedoch, weder ihre Zustimmung gegeben noch Zahlungen aus den Verkäufen erhalten zu haben.
Der Schweizer öffentlich-rechtliche Rundfunksender SRF bestätigte, die Audioclips nicht für die kommerzielle Nutzung ohne Einwilligung der Betroffenen lizenziert zu haben. Nach dem öffentlichen Appell der Familie, den Hype zu beenden, reagierten Online-Händler. Galaxus und Brack nahmen Fan-Artikel mit dem Spruch aus ihrem Sortiment. Während Brack die Soundboxen komplett zurückzog, beließ Galaxus sie im Angebot – in der Annahme, der Anbieter Swissmeme verfüge über die notwendigen Rechte.
Zeki kündigte an, künftige Soundboxen nicht mehr mit dem "Richi"-Meme auszustatten. Seine aktualisierten Produkte entsprächen nun den rechtlichen Vorgaben, so der Influencer. Allerdings verkauft er weiterhin Restbestände der älteren Versionen mit dem umstrittenen Clip.
Durch das Eingreifen der Familie Schönbächler hat sich die kommerzielle Nutzung des Memes verändert: Händler passten ihr Sortiment an, und Zeki modifizierte seine Produkte, um weitere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Der Fall unterstreicht, wie wichtig die Einwilligung der Ursprungsquelle ist, wenn virale Inhalte gewinnbringend verwertet werden.






