Selbstbestimmungsgesetz: Fast 1000 Menschen in Sachsen-Anhalt ändern ihren Geschlechtseintrag
Tobias SeidelSelbstbestimmungsgesetz: Fast 1000 Menschen in Sachsen-Anhalt ändern ihren Geschlechtseintrag
Sechs Monate Selbstbestimmungsgesetz: In Sachsen-Anhalt nutzen Hundertfache die vereinfachte Geschlechtseintragsänderung
Seit über sechs Monaten ist das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es Menschen, ihr rechtliches Geschlecht ohne langwierige Gutachten oder Sachverständigenberichte zu ändern. Wie die Behörden in Sachsen-Anhalt mitteilen, verzeichnet die Regelung seit ihrer Einführung im November 2024 eine stetige Nachfrage.
Allein in Sachsen-Anhalt haben seitdem 976 Personen ihren Geschlechtseintrag aktualisiert. Der Großteil der Anträge betraf Erwachsene – nur etwa 40 Antragstellende waren unter 18 Jahre alt. Laut dem AfD-Abgeordneten Gordon Köhler handele es sich bei den meisten Minderjährigen um Änderungen von weiblich zu männlich.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform als weitgehend erfolgreich. Sigrun Quente, Landesvorsitzende des Verbands, berichtete von lediglich einem Verdachtsfall auf Missbrauch. Zudem bestätigten die Behörden vier Fälle, in denen Personen ihren Geschlechtseintrag ein zweites Mal änderten – nähere Angaben dazu wurden jedoch nicht dokumentiert.
Das neue Verfahren schafft frühere Hürden wie pflichtige Begutachtungen oder gerichtliche Genehmigungen ab. Stattdessen können Antragstellende ihren Eintrag nun über ein einfacheres Verwaltungsverfahren anpassen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat Hunderten in Sachsen-Anhalt die Anerkennung ihres Geschlechts erleichtert. Während die Mehrheit der Anträge von Erwachsenen stammt, haben auch einige Minderjährige das Verfahren genutzt. Die Behörden beobachten die Auswirkungen der Reform weiter – bisher gibt es kaum Hinweise auf Missbrauch.






