Stada-Übernahme 2017: Aktionäre kämpfen um Millionen-Nachzahlungen nach BGH-Urteil
Tobias WernerStada-Übernahme 2017: Aktionäre kämpfen um Millionen-Nachzahlungen nach BGH-Urteil
Jahrealter Rechtsstreit um die Stada-Übernahme von 2017 nimmt neue Wendung
Ehemalige Aktionäre des Pharmakonzerns Stada streben nach jüngsten Gerichtsurteilen zu ihren Gunsten zusätzliche Entschädigungszahlungen an. Im Mittelpunkt des Streits steht der Vorwurf, der ursprüngliche Übernahmepreis habe ihre Anteile unterbewertet.
Der Konflikt begann mit der Übernahme von Stada durch die Private-Equity-Gesellschaften Bain Capital und Cinven im Jahr 2017 für 68,51 Euro pro Aktie. Einige Aktionäre argumentierten später, ihnen stehe eine höhere Summe zu, und beriefen sich dabei auf eine "unwiderrufliche Zusage" zwischen Nidda Healthcare und dem Investor Elliott, die Gerichte später als Erwerb im Sinne des deutschen Rechts werteten.
In jüngsten Entscheidungen sprachen sich sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) für die klagenden Aktionäre aus. Das OLG wies die Berufung von Nidda zurück und bestätigte, dass die Ansprüche nicht verjährt seien und grobe Fahrlässigkeit nicht unterstellt werden könne. Gleichzeitig ordnete die deutsche Finanzaufsicht BaFin an, dass Nidda die nachträgliche Transaktion offenlegen müsse – diese war erst im August 2023 öffentlich bekannt geworden.
Ein Aktionär fordert nun knapp 140.000 Euro an zusätzlicher Entschädigung sowie Zinsen seit Ende August 2017. Auch eine in Luxemburg ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft klagt auf die Differenz zwischen dem ursprünglichen Übernahmepreis und einer garantierten Mindestentschädigung. Mit noch 44 anhängigen ähnlichen Fällen ist das juristische Ringen damit noch lange nicht beendet.
Die Eigentumsverhältnisse bei Stada haben sich seitdem verändert: Bain und Cinven, die zunächst 31 Prozent des Unternehmens hielten, stiegen nach acht Jahren aus. Die britische Beteiligungsgesellschaft CapVest Partners kontrolliert nun 68 Prozent, während das Management einen Anteil von 1 Prozent behielt.
Die Urteile schaffen Präzedenzfälle für die verbleibenden 44 Verfahren. Sollten die Klagen erfolgreich sein, könnten Aktionäre, die das Übernahmeangebot von 2017 annahmen, weitere Zahlungen erhalten. Zudem wird das Ergebnis klären, wie künftige Übernahme-Streitigkeiten nach deutschem Recht behandelt werden.






