AfD scheitert mit Einspruch gegen umstrittene Landratswahl in Spree-Neiße
Luisa HofmannAfD scheitert mit Einspruch gegen umstrittene Landratswahl in Spree-Neiße
Der Einspruch der AfD gegen die Wahl des Landrats im Landkreis Spree-Neiße wurde von örtlichen Behörden zurückgewiesen. Die Partei hatte Bedenken wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl im März geäußert. Ihr Widerspruch wurde nach einer Abstimmung im Kreistag, die das ursprüngliche Ergebnis bestätigte, abgelehnt.
Der Streit begann, nachdem der CDU-Kandidat Martin Heusler die Wahl am 22. März mit 51,5 Prozent der Stimmen für sich entschieden hatte. Seine AfD-Konkurrentin Christine Beyer erhielt 48,5 Prozent. Der lokale AfD-Verband reichte später Einspruch ein und verwies auf eine deutliche Kluft in den Wahlmustern: Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen, während Beyer bei der Präsenzwahl mit 54,1 Prozent führte.
Die Partei wies zudem darauf hin, dass viele wahlberechtigte Bürger, die Briefwahlunterlagen angefordert hatten, diese nie zurückschickten. Der Kreiswahlleiter betonte jedoch, dass für eine Anfechtung des Ergebnisses konkrete Beweise erforderlich seien. Die Vorwürfe der AfD wurden als spekulativ und beweislos zurückgewiesen.
Eine Mehrheit des Kreistags Spree-Neiße stimmte anschließend gegen den AfD-Antrag. Damit bleibt Heuslers Sieg vorerst bestehen. Der AfD bleibt jedoch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus Berufung einzulegen.
Die Ablehnung durch den Kreistag bedeutet, dass Heuslers Wahlsieg zunächst Bestand hat. Die juristische Vertretung der AfD könnte dennoch weitere rechtliche Schritte einleiten. Ohne neue Beweise ist eine Änderung des Wahlergebnisses jedoch unwahrscheinlich.






