27 March 2026, 18:05

Landkreis Gifhorn fördert Sportvereine mit 400.000 Euro und plant inklusives Fest

Blauer Plakat mit der Überschrift "Sportförderungen seit 2009" zeigt numerische Daten zu Förderungen im Zeitverlauf.

Landkreis Gifhorn fördert Sportvereine mit 400.000 Euro und plant inklusives Fest

Landkreis Gifhorn bewilligt 400.000 Euro für Sportvereine und kommunale Projekte

Der Landkreis Gifhorn hat Fördermittel in Höhe von 400.000 Euro für 27 Sportvereine und kommunale Vorhaben freigegeben. Die Gelder sind Teil eines 3,5-Millionen-Euro-Programms und wurden am 26. März 2026 von Landrat Philipp Raulfs bestätigt. Gleichzeitig kündigte er ein inklusives Sportfest an, das am 6. Juni auf dem Gelände des SV Leiferde stattfinden soll.

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Der Kreistag hatte in diesem Jahr das gesamte Budget für die Sanierung von Sporteinrichtungen bereitgestellt. Raulfs würdigte bei der Bekanntgabe das Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie der Vereinsaktivisten. Er betonte, dass die Zusammenarbeit mit den politischen Gremien auch künftig entscheidend für weitere Förderungen sein werde.

Das inklusive Sportfest findet am 6. Juni 2026 auf dem Sportgelände des SV Leiferde statt. Die Veranstaltung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger – mit und ohne Behinderung – und bietet Sportaktivitäten, Attraktionen sowie eine Podiumsdiskussion. Themen werden unter anderem Werte, Demokratie und Inklusion im Sport sein.

An der Sitzung zur Bewilligung der Mittel nahmen Fraktionsvorsitzende des Kreistags sowie Dr. Sören Hoffmann vom Kreissportbund (KSB) Gifhorn teil. Raulfs hob hervor, dass die 400.000-Euro-Förderung ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der lokalen Sportinfrastruktur sei.

Die bewilligten 400.000 Euro fließen 2026 in 27 Projekte im gesamten Landkreis Gifhorn. Das inklusive Fest am 6. Juni soll Menschen aller Fähigkeiten zu einem Tag voller Sport und Austausch zusammenbringen. Weitere Förderentscheidungen hängen von der fortgesetzten Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Aktivisten und der Kommunalpolitik ab.

Quelle