Lieferkettengesetz: Warum ERP-Systeme und Compliance-Kosten für Streit sorgen
Anton WolfLieferkettengesetz: Warum ERP-Systeme und Compliance-Kosten für Streit sorgen
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat im Januar 2023 in Kraft und legt großen Unternehmen neue Verpflichtungen auf. Betroffen sind zunächst Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 sinkt die Grenze auf 1.000 Mitarbeiter. Eine zentrale Anforderung ist die Integration von Risikomanagement-Systemen in bestehende ERP-Lösungen.
Das Gesetz verlangt von den betroffenen Unternehmen, Risikomanagement-Prozesse einzurichten und regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen. Viele setzen dabei auf ERP-Systeme, doch es gibt Bedenken hinsichtlich der Compliance-Kosten.
Die DSAG, eine deutschsprachige SAP-Nutzervereinigung, kritisierte den Softwarekonzern dafür, sein Tool Ariba Risk Management als unverzichtbar für die Einhaltung des LkSG zu bewerben. Der DSAG-Präsident Marco Henzler argumentierte, Unternehmen würden so zu Zusatzkosten für Funktionen gedrängt, die eigentlich Teil der standardmäßigen Rechtseinhaltung sein sollten. SAP hingegen gab an, die Kritik nicht nachvollziehen zu können, und betonte, dass das Ariba Supplier Lifecycle and Performance-Tool zwar empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich sei.
Anders hatte SAP zuvor das SAP Information Lifecycle Management (ILM) kostenlos angeboten, um Kunden bei der Erfüllung der DSGVO-Anforderungen zu unterstützen. Der aktuelle Streit wirft die Frage auf, ob Compliance-Tools zusätzliche Kosten verursachen dürfen. Für kleinere Unternehmen gibt es bisher keine konkreten Handlungsempfehlungen, da das Gesetz für Firmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern noch nicht gilt.
Das LkSG verschärft die Überwachung von Lieferketten und verpflichtet größere Unternehmen, Risikomanagement in ihre ERP-Systeme zu integrieren. Die Warnungen der DSAG vor steigenden Kosten spiegeln die allgemeine Sorge vor wachsenden Compliance-Belastungen wider. Ab 2024 wird das Gesetz auf mittelgroße Unternehmen ausgeweitet – und damit noch mehr Firmen in den Geltungsbereich einbeziehen.






