2.800-Euro-Welpe führt zu Zoll-Ärger an der Schweizer Grenze

2.800-Euro-Welpe führt zu Zoll-Ärger an der Schweizer Grenze
Ein Ehepaar aus Hamburg geriet an der deutsch-schweizerischen Grenze in Schwierigkeiten, nachdem es seinen neu erworbenen Welpen nicht deklariert hatte. Der vier Monate alte Hund, der in der Schweiz für etwa 2.800 Euro gekauft worden war, führte zu Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, als Zollbeamte ihn bei einer Routinekontrolle entdeckten.
Der Vorfall zeigt, dass selbst Haustiere bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern Zollgebühren auslösen können.
Das Paar wurde am Grenzübergang Bietingen angehalten, wo Beamte bei einer Kontrolle den nicht deklarierten Welpen fanden. Nach den Zollvorschriften müssen Haustiere, die für mehr als 300 Euro erworben wurden, angegeben werden, wobei entsprechend Abgaben fällig werden.
Der Hund war von einem Schweizer Züchter für 2.600 Schweizer Franken (etwa 2.800 Euro) gekauft worden. Da der Kaufpreis die 300-Euro-Grenze überschritt, wurde gegen die Frau ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Später wurde sie angewiesen, rund 535 Euro an Einfuhrzöllen zu zahlen.
Nach Begleichung der Gebühren durfte das Paar seine Reise mit dem Welpen fortsetzen. Der Fall wurde anschließend an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Zollamts Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Die Zollbehörden erinnern Reisende daran, dass die Mitnahme von Haustieren aus Nicht-EU-Ländern mehr als nur tierärztliche Kontrollen umfasst. Werden die Tiere über dem festgelegten Wert erworben, müssen auch Einfuhrzölle entrichtet werden.
Die Hamburgerin beglich die 535 Euro Zoll, bevor sie den Welpen mit nach Hause nehmen durfte. Der Fall liegt nun beim Zollamt Karlsruhe, wo mögliche verwaltungsrechtliche Konsequenzen geprüft werden.
Der Vorfall dient als Mahnung, dass das Nichtdeklarieren hochwertiger Haustiere zu Bußgeldern und Ermittlungen führen kann – selbst bei scheinbar kleinen Versäumnissen.

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