AfD klagt gegen Tunnelverbot im Stuttgarter Landtag – und wirft Willkür vor

Admin User
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Der Innenblick eines Tunnels mit sichtbaren Rohren, Beleuchtung und Menschen auf einem Weg.

AfD klagt gegen Tunnelverbot im Stuttgarter Landtag – und wirft Willkür vor

Im Landtag von Baden-Württemberg ist ein Streit über die Nutzung eines unterirdischen Tunnels entbrannt, der das Landtagsgebäude mit dem benachbarten Abgeordnetenhaus verbindet. Die rechtspopulistische AfD (Alternative für Deutschland) hat den Fall vor das Landesverfassungsgericht gebracht und argumentiert, dass ein Nutzungsverbot für ihre Mitglieder gegen deren Rechte verstoße.

Der Tunnel, der selbst unbewacht ist, aber an den Zugängen von Sicherheitskräften kontrolliert wird, ist zum Zankapfel geworden. Die AfD, der die Nutzung weitgehend verwehrt bleibt, hält den Tunnel für unverzichtbar und bezeichnet das Verbot als "reine Willkür". Hinter der Sperre vermutet die Partei politische Motive.

Im Juni 2023 verschärfte das Landtagspräsidium die Sicherheitsvorschriften und verfügte das Verbot. Die AfD reichte daraufhin Klage ein und behauptet, die Einschränkung verletze die Grundsätze der Gleichbehandlung und der parlamentarischen Unabhängigkeit. Nun muss das Landesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden.

Mit ihrer Klage stellt die AfD das Tunnelverbot infrage und argumentiert, es beeinträchtige das freie Mandat ihrer Abgeordneten. Das Landesverfassungsgericht wird prüfen, ob die Regelung rechtens ist – und könnte damit ein Präzedenzfall für parlamentarische Zugangsrechte in Baden-Württemberg schaffen.