AfD-Politiker scheitert mit Klagen gegen Wahlausschluss in Ludwigshafen

AfD-Politiker scheitert mit Klagen gegen Wahlausschluss in Ludwigshafen
Der AfD-Politiker Joachim Paul darf nicht bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Der städtische Wahlausschuss lehnte seinen Antrag Anfang August ab – mit der Begründung, es bestünden Zweifel an seiner Bindung an die demokratische Verfassung Deutschlands. Seither hat Paul mehrere rechtliche Schritte eingeleitet, die jedoch alle gescheitert sind.
Die Entscheidung des Wahlausschusses stützte sich auf Berichte des Verfassungsschutzes. Diese wiesen auf Pauls mutmaßliche Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen hin und warfen Fragen zu seiner Loyalität gegenüber demokratischen Grundsätzen auf. Paul reichte daraufhin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ein, doch die Richter lehnten eine Behandlung ab.
Anschließend zog er vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das seine Beschwerde ebenfalls zurückwies. Unbeirrt legte Paul Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein – auch diese wurde abgewiesen. Das Gericht begründete, Paul habe keine Verletzung seiner Grundrechte nachweisen können.
Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bliebe Paul nur noch die Möglichkeit, das Wahlergebnis selbst anzufechten. Falls die Aufsichtsbehörde das Ergebnis bestätigt, könnte er dennoch eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Neustadt beantragen. Dort müssten die Richter prüfen, ob sein Ausschluss rechtmäßig war und ob er tatsächlich hinter der demokratischen Ordnung Deutschlands steht.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist endgültig – Paul kann seine Ausschließung von der Wahl nicht mehr anfechten. Sein letzter Ausweg wäre, nach der Abstimmung das Endergebnis zu beanstanden. Eine solche Prüfung würde sich ausschließlich darauf konzentrieren, ob die Wahl ordnungsgemäß und rechtmäßig durchgeführt wurde.

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