Baden-Württemberg blockiert moderne Bestattungsmethoden wie Resomation und Hydrolyse

Urne im Wohnzimmer - Nicht in Baden-Württemberg - Baden-Württemberg blockiert moderne Bestattungsmethoden wie Resomation und Hydrolyse
Baden-Württemberg plant in der aktuellen Legislaturperiode keine Überarbeitung seines Bestattungsgesetzes, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann bestätigt hat. Das Land bietet zwar verschiedene Bestattungsformen an, doch einige moderne Praktiken wie Resomation oder alkalische Hydrolyse bleiben unberücksichtigt oder sind verboten.
Das geltende Recht erlaubt klassische Erdbestattungen, Feuerbestattungen, Seebestattungen, Bestattungen im Leichentuch sowie Naturbestattungen. Verfahren wie Resomation oder alkalische Hydrolyse sind jedoch mangels gesetzlicher Grundlage nicht zugelassen. Auch die Aufbewahrung von Urnen in den eigenen vier Wänden ist untersagt – anders als im Nachbarland Rheinland-Pfalz, das kürzlich sein Bestattungsrecht liberalisiert hat.
Sozialminister Manne Lucha verteidigt das bestehende Gesetz und betont, es biete bereits ein breites Spektrum an Möglichkeiten. Kretschmann hingegen lehnt eine weitere Lockerung ab und sieht kommunale Friedhöfe als wichtige kulturelle Errungenschaft. Ebenfalls nicht als Bestattungsform anerkannt ist die Diamantbestattung, bei der Asche zu Diamanten verarbeitet wird.
Baden-Württembergs Bestattungsgesetz bleibt damit unverändert: Es ermöglicht traditionelle und umweltfreundliche Bestattungen, schließt moderne Methoden wie Resomation oder alkalische Hydrolyse jedoch aus. Während Ministerpräsident Kretschmann weitere Liberalisierungen ablehnt, haben Nachbarländer wie Rheinland-Pfalz bereits fortschrittlichere Regelungen eingeführt.

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