Baden-Württemberg setzt auf KI und digitale Ortung im neuen Polizeigesetz

Baden-Württemberg setzt auf KI und digitale Ortung im neuen Polizeigesetz
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein überarbeitetes Polizeigesetz verabschiedet, das die Strafverfolgungsbehörden befugt, Personen in Notlagen – selbst in akuten Gefahrenmomenten – schneller zu orten. Das neue Gesetz, das am 12. November 2025 beschlossen wurde, führt innovative Maßnahmen ein, darunter den Einsatz von künstlicher Intelligenz für IT-Lösungen und die automatisierte Datenanalyse zur Bekämpfung schwerer Straftaten.
Das aktualisierte Polizeigesetz Baden-Württembergs, vorangetrieben von Innenminister Dr. Matthias Miller, enthält eine "Experimentierklausel", die die AI-gestützte Entwicklung von IT-Systemen ermöglicht. Dazu gehört unter bestimmten Auflagen auch der umstrittene Einsatz der US-Software Palantir, der ab 2026 starten soll.
Ein weiterer Schwerpunkt des überarbeiteten Gesetzes liegt auf der verbesserten Ortung von Schutzbedürftigen in Notsituationen. Es stattet die Polizei Baden-Württembergs mit modernen, auf das digitale Zeitalter zugeschnittenen Befugnissen aus, die den Einsatz fortschrittlicher Technologien für schnellere und präzisere Einsätze in Notfällen erlauben.
Das novellierte Polizeigesetz Baden-Württembergs, das 2025 verabschiedet wurde, bringt die Strafverfolgung ins digitale Zeitalter. Es ermöglicht der Polizei, hilfsbedürftige Personen effizienter zu lokalisieren, und führt KI für eigenständige IT-Lösungen ein. Die Umsetzung des Gesetzes wird die öffentliche Sicherheit stärken und die Fähigkeiten zur Bewältigung von Notlagen verbessern.

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